Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ataman will den Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme verbessern und fordert Ergänzungen im AGG. Mit dem federführenden BMJ sind ihre Vorschläge nicht abgestimmt.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist auf den Weg gebracht – endlich. Das Gesetz ist begrüßenswert und längst überfällig. Denn es geht auf die Belange Betroffener ein, was man von Kritikern nicht sagen kann.
Ein Gesetz, auf das trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen seit Monaten warten, geht in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Als nächstes ist mit vielen Diskussionen im Bundestag zu rechnen.
Wegen seiner politischen Äußerungen und Kritik an seiner Bühnenshow versuchen mehrere Städte, die Auftritte des Musikers Roger Waters zu verhinden, so auch Frankfurt. Das örtliche VG gab dem Künstler aber im Eilverfahren Recht.
Ein männlicher Bewerber, dem eine Stelle mit der Begründung abgesagt wurde, die Tätigkeit sei "eher etwas für flinke Frauenhände", hat einen Anspruch auf Entschädigung. Das LAG Nürnberg sah eine Benachteiligung wegen des Geschlechts.
Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer – und das trotz AGG, EntgTranspG und GG. Da das in vielen Mitgliedstaaten ähnlich aussieht, arbeitet die EU an neuen Regeln, um die Lohngleichheit herzustellen.
Die Stadt Müllheim muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin 50.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil sie schlechter bezahlt wurde als männliche Kollegen. Das hat das VG Freiburg entschieden.
"Der hat eben besser verhandelt" zählt für Arbeitgeber als Begründung nicht mehr: Eine Frau hat laut BAG auch dann einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, wenn der männliche Kollege sein Gehalt besser verhandelt hat.