Vor dem Landgericht Bonn wird das Strafverfahren gegen den Anwalt Hanno Berger verhandelt. Ihm werden besonders schwere Steuerhinterziehung und Betrug vorgeworfen. Der zweite Prozesstag brachte Beschwerden und Zeugen.
Seit Montag muss sich Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Prozessauftakt in Wiesbaden wurde derweil vertagt. Die Pflichtverteidiger brauchen mehr Zeit zur Vorbereitung.
Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen ist es in Frankfurt zu weiteren Durchsuchungen gekommen. Auch Privatwohnungen finden sich unter den durchsuchten Objekten.
Der Prozess mit dem Warburg-Bankier Christian Olearius endet mit einer Niederlage für die Süddeutsche Zeitung. Das HansOLG hat die Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil zurückgewiesen.
Auch der BFH hat Cum-Ex-Transaktionen inzwischen als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Begründung, mögliche Auswirkungen und die Grenzen des Urteils beleuchten Christoph Knauer und Sören Schomburg.
Der Bundesfinanzhof sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an und schafft damit Rechtsklarheit. Die Revision eines Pensionsfonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Der Prozessauftakt für Hanno Berger am LG Wiesbaden wurde jüngst auf den 12. April terminiert. Mit dem 4. April steht nun auch das Datum für den ersten Verhandlungstag am LG Bonn fest.
Die Auslieferung aus der Schweiz ist erfolgt, inzwischen steht mit dem 12. April auch der Verhandlungsauftakt im Cum-Ex-Prozess um Hanno Berger fest. Berger muss dabei offenbar auf neue Anwälte zurückgreifen.