Seit April dieses Jahres wurde vor dem Landgericht Bonn in Sachen Cum-Ex verhandelt, nun steht das Urteil fest: Hanno Berger muss wegen Steuerhinterziehung für acht Jahre in Haft.
Das Strafverfahren gegen Hanno Berger nähert sich dem Ende. Die Beweisaufnahme ist inzwischen abgeschlossen, das Urteil wird in der kommenden Woche verkündet.
Das LG Bonn verurteilt den Geschäftsführer einer Tochter der Bank M.M.Warburg im April wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe. Die zugehörige Revision hat der BGH nun verworfen.
Banken spielen eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften. Drei ehemalige Manager der Maple Bank müssen wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis, ein weiterer kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Bereits seit dem Jahr 2017 wird gegen das Kreditinstitut Deutsche Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ermittelt. In der Frankfurter Konzernzentrale ist es nun zu einer Durchsuchung gekommen.
Etwa 60 Steuerfahnder und Polizeibeamte waren am Mittwoch an einer Durchsuchung von Büros der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG in Frankfurt beteiligt. Mal wieder geht es um Cum-Ex.
Das OLG Köln hat eine Beschwerde von Christian Olearius, gegen den im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank Anklage erhoben wurde, zurückgewiesen. Das Gericht sieht keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben". Anderes gilt im Strafprozess für den, der zu spät bestreitet, wieder anderes für den, der früh genug gesteht. Die Relevanz des Zeitpunkts der Einlassung des Angeklagten erläutert Yves Georg.