Gericht weist Berufung in Cum-Ex-Prozess zurück: Süd­deut­sche darf nicht aus Tage­büchern zitieren

22.03.2022

Der Prozess mit dem Warburg-Bankier Christian Olearius endet mit einer Niederlage für die Süddeutsche Zeitung. Das HansOLG hat die Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil zurückgewiesen.

Im Rechtsstreit mit einem Miteigentümer der in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank hat die Süddeutsche Zeitung eine Niederlage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) erlitten.

Die in München erscheinende Zeitung hatte in ihrer Berichterstattung über den Finanzskandal Auszüge aus privaten Tagebüchern des Warburg-Mitinhabers Christian Olearius veröffentlicht. Dies war nicht rechtens, die Berufung der Zeitung gegen das erstinstanzliche Urteil werde weitgehend zurückgewiesen, erklärte der Vorsitzende des OLG-Senats, Claus Meyer, am Dienstag (Urt. v. 22.03.2022, Az. 7 U 25/21).

Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung von Privaträumen des Bankiers beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in den Jahren 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden. Olearius hatte seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und gegen die Veröffentlichung geklagt.

Das Landgericht Hamburg war dieser Ansicht im März vergangenen Jahres in erster Instanz gefolgt und hatte die Veröffentlichung von nicht freigegebenen Tagebuch-Passagen untersagt. Dagegen war die Zeitung in Berufung gegangen.

Tagebücher sind amtliche Dokumente

"Bei den Tagebüchern des Klägers handelt es sich um amtliche Dokumente in einem Strafverfahren", erklärte Richter Meyer. Aus diesen dürfe nicht wörtlich zitiert werden. Die Zeitung hätte dem öffentlichen Informationsinteresse auch ohne die Zitate genügen können.

Etwas anderes gelte für jene Tagebuch-Passagen, die bereits öffentlich im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erörtert worden seien. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Die Süddeutsche Zeitung will das Urteil nicht akzeptieren und in Revision gehen, kündigte ihr Prozessbevollmächtigter Martin Schippan an. Die veröffentlichten Tagebuchauszüge hätten nur am Rande etwas mit dem Strafverfahren gegen Olearius zu tun. Es sei der Zeitung darum gegangen, die mögliche Einflussnahme der Politik aufzudecken.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gericht weist Berufung in Cum-Ex-Prozess zurück: Süddeutsche darf nicht aus Tagebüchern zitieren . In: Legal Tribune Online, 22.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47907/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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