Bislang diktieren Online-Plattformen ihren Nutzern ihre Bedingungen auf. Mehr Balance im digitalen Machtgefüge verspricht die ab Juli geltende P2B-Verordnung. Jakob Bünemann findet, dass Europa die richtigen Mittel gefunden hat.
Wer Cookies setzen will, braucht die aktive Zustimmung des Nutzers. Vorausgefüllte Kästchen genügen nicht, entschied der BGH am Donnerstag und gab der vzbv Recht. Die Folgen des Urteils erläutert Jens Nebel.
Wegen der Coronakrise ist die Arbeitsbelastung bei den Paketzustellern momentan besonders hoch. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit rechtfertigt das jedoch nicht, wie das VG Berlin entschied.
Haftet Amazon für Markenrechtsverletzungen, die Dritte auf seinem Marketplace begehen? Im Streit zwischen Amazon und einem Parfüm-Konzern hat der EuGH diese Frage verneint. Die bloße Lagerung der Waren stelle keine Markenrechtsverletzung dar.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Wortmarke "Black Friday" zu Unrecht vollständig gelöscht: Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass ein Freihaltebedürfnis nur für bestimmte Bereiche bestehe.
Wer über Plattformen wie Amazon verkauft, muss sich als Händler unrichtige Kundenbewertungen zu seinen Produkten nicht zurechnen lassen. Thomas Utzerath zu einem Urteil, in dem sich der BGH überraschend deutlich bekennt.
Algorithmen bestimmen, welche Produkte wir auf Online-Plattformen angezeigt bekommen und welche Preise wir dafür zahlen. Sie geraten deshalb zunehmend in den Blick der Wettbewerbshüter, erläutern Marcel Nuys und Juliana Penz-Evren.
Online-Händler wie der Versandriese Amazon müssen für ihre Kunden schnell erreichbar sein - dabei können die Unternehmen aber auch auf andere Kommunikationswege als die klassische Hotline setzen.