Wikipedia muss sich als journalistisches Medium behandeln lassen, sagt das Landgericht Berlin. Die Plattform habe sicherzustellen, dass von ihren Autoren presserechtliche Sorgfaltsmaßstäbe eingehalten würden. Anderenfalls müsse man korrigieren.
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Einen Tag nach dem Tod eines Multimillionärs heimst das Hauspersonal sein Hab und Gut ein. Der Sohn kam ihnen aber auf die Schliche. Eine Haushälterin und ein Fahrer müssen nun eine halbe Million Euro Schadensersatz zahlen.
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Der Verbraucherverband vzbv hat die erste Musterfeststellungsklage eingereicht, gerichtet gegen VW. Juristen und die Opposition kritisieren das Instrument als ineffizient, ein Rechtsdienstleister setzt gegen Audi auf eine Art Sammelklage.
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Und wenn es der liebste Hund der Welt ist: Wenn er ohne Leine und unkontrolliert auf Spaziergänger zuläuft, dürfen diese ihn effektiv abwehren. Kommt jemand dabei zu Schaden, haftet der Hundehalter uneingeschränkt, so das OLG Koblenz.
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Für das OLG Frankfurt am Main stand beim Schmerzensgeld nicht der Einzelfall im Mittelpunkt. Das soll sich mit einer individuellen, taggenauen Berechnungsmethode jetzt ändern. Und auch beim Haushaltsführungsschaden gibt es Neuerungen.
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Vor dem BGH geht es heute um den Schutz von in Museen ausgestellten Kunstwerken. Ob man diese einfach abfotografieren und online stellen darf und was das Ganze mit Schloss Sanssouci zu tun hat, erklären Niklas Conrad und Lena Hocke.
Eigentlich wollten sie ihren Anwalt wegen Fehlberatung verklagen. Aber ihr neuer Vertreter versäumte sowohl die Frist für die Berufung als auch die für die Wiedereinsetzung. Pech gehabt, nicht genug Zeit fürs Fax einkalkuliert, so der BGH.
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Wenn der Arbeitgeber in finanzielle Turbulenzen gerät, steht ganz schnell der eigene Arbeitsplatz auf dem Spiel. Da dürfen auch die Angestellten mit Bürgschaften einspringen, sagt der BGH. Nur überfordert werden dürften sie damit nicht.
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