Nach der Corona-Verordnung in NRW sind private Feiern mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig. Allerdings nur, wenn es sich um Feiern aus "herausragendem Anlass" handelt. Ein 26. Geburtstag zählt da nicht zu, entschied das VG Münster.
Motorradclubs dürfen die Kennzeichen ihrer verbotenen Schwesterorganisationen seit 2017 nicht mehr öffentlich zur Schau stellen. Ein ganz erheblicher Grundrechtseingriff, findet das BVerfG. Gerechtfertigt ist dieser aber trotzdem.
Eine Jurastudentin, die durch die staatliche Pflichtfachprüfung gefallen war, hat sich im Streit um die Klausurenkorrektur durchgesetzt. Das Justizprüfungsamt will fünf von sechs Klausuren erneut korrigieren lassen.
Grundstückseigentümer im Osten wenden sich gegen Gebühren für einen Abwasseranschluss. Denn nach der Wiedervereinigung sollten auch diejenigen zahlen, die bereits vorher angeschlossen waren. Nun hat das BVerfG dazu entschieden.
Bis in Deutschland Zugstrecken und andere Verkehrsprojekte geplant und gebaut sind, kann es Jahre dauern. Um mehr Tempo zu erreichen, sollen Gesetzesänderungen kommen. Nicht allen reicht das aus.
Ein Mann aus Togo wirft der Hamburger Polizei vor, ihn auf Grund seiner Hautfarbe immer wieder zu kontrollieren. Menschenrechtsorganisationen fordern erneut eine Studie zu Racial Profiling in Deutschland.
Kurz vor dem G20-Gipfel in Hamburg hatte die Polizei einen alten Polizei-Wasserwerfer mit dem amtlichen, polizeifeindlichen Kennzeichen AC AB 1910 stillgelegt. Zu Recht, so das VG Aachen am Freitag.