VG Aachen verbietet Betrieb von Ex-Polizei-Wasserwerfer: "AC-AB 1910" zu Recht aus dem Ver­kehr gezogen

von Pia Lorenz

11.08.2020

Kurz vor dem G20-Gipfel in Hamburg hatte die Polizei einen alten Polizei-Wasserwerfer mit dem amtlichen, polizeifeindlichen Kennzeichen AC AB 1910 stillgelegt. Zu Recht, so das VG Aachen am Freitag.

Es ist eine recht trockene Mitteilung, die kaum erahnen lässt, welch bewegte Geschichte der "WaWe" schon hinter sich hat: Die Betriebsuntersagung des ehemaligen Wasserwerfers der Polizei mit dem Kennzeichen AC AB 1910 war rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht (VG) Aachen am Dienstag (Urt. v. 11.08.2020, Az. 10 K 4205/17). Die 10. Kammer hat damit ihre Eilentscheidung bestätigt, die auch das Oberverwaltungsgericht NRW im Jahr 2019 gehalten hatte

Das Fahrzeug verfüge weder über eine Betriebserlaubnis noch über eine Ausnahmegenehmigung, so das VG über das in der linken Szene national bekannte und beliebte Oldtimer-Fahrzeug, das mittlerweile als "selbstfahrende Arbeitsmaschine (Straßensprengfahrzeug)" auf den "Verein antiquierter Betriebsgeräte e. V." mit Sitz in Aachen zugelassen ist. Ob dessen Unterbau auch eine zivile Nutzung zulasse, darauf komme es nicht an. Entscheidend sei vielmehr, so das VG, dass das große, dunkelgrüne Gefährt, das immer noch eine - nach Angaben der Polizei funktionsfähige - Wasserkanone auf dem Dach hat, seit seiner Außerdienststellung im Jahr 1992 weitgehend unverändert und damit eben nach wie vor ein Wasserwerfer sei.

Um ein solches ehemaliges Polizei-Fahrzeug auf einen zivilen Halter zu übertragen, brauche es nun einmal, so das VG Aachen, einer Ausnahmegenehmigung, die dem Verein nicht erteilt worden sei. Auch eine neue Betriebserlaubnis hat der "WaWe" nicht. Schon das OVG hatt entschieden, dass diese kraft Gesetzes erloschen sei, weil der speziell für polizeiliche Zwecke bestimmte Wasserwerfer nicht mehr von der Polizei eingesetzt worden sei. Dass er vielleicht eine neue Erlaubnis bekommen könnte, wenn er rückgebaut würde, sei für die Untersagungsverfügung irrelevant, begründen die Aachener Verwaltungsrichter ihre Entscheidung vom Dienstag.   

All Cops are Bastards, St. Pauli 1910

Die Gründungsmitglieder des Vereins stammen nicht aus Aachen oder NRW, sondern aus Hamburg. Die Nummer 1910 entspricht dem Gründungsjahr des Fußballvereins St. Pauli. Angemeldet ist der Verein seit 2010, kurze Zeit später wurde der ehemalige Polizei-Wasserwerfer angemeldet, Baujahr 1962. Zunächst wurde er als Sonderfahrzeug zugelassen. 

Seitdem aber beschäftigt das Fahrzeug die Justiz. Es taucht immer wieder auf linken Protesten und Demonstrationen auf, unter anderem im Vorfeld zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Polizei der Hansestadt wies die Aachener Straßenverkehrsbehörde schließlich darauf hin, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen alten Wasserwerfer der Polizei handelt. Zudem werde dieses von Personen aus dem linksautonomen Spektrum genutzt, bei denen die Abkürzung ACAB für "All Cops Are Bastards" stehe. Die Straßenverkehrsbehörde untersagte daraufhin den Betrieb des Wasserwerfers. 

Dabei soll es nach dem Willen des VG Aachen auch bleiben, das Gericht hat die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen. Der Verein kann jetzt noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. 

Zitiervorschlag

VG Aachen verbietet Betrieb von Ex-Polizei-Wasserwerfer: "AC-AB 1910" zu Recht aus dem Verkehr gezogen . In: Legal Tribune Online, 11.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42466/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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