Kein Hochschullehrer als Prüfer
Eine Jurastudentin aus Porta Westfalica hat sich in einem Streit um die Korrekturen von Klausuren auch ohne Urteil am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen durchgesetzt. Die Klägerin hatte sich gegen das Land gewehrt, nachdem sie bei der staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung durchgefallen war. "Es gibt kein Urteil, weil das Justizprüfungsamt den Bescheid aufgehoben hat", sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur nach der mündlichen Verhandlung in Münster. Fünf von sechs Klausuren werden jetzt nach Angaben des Gerichts nochmals neu bewertet (Az.: 14 A 2995/19).
Der Streit dreht sich um die Korrektur von Klausuren. Laut § 14 des nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes (JAG NRW) wird jede Arbeit von zwei Prüfern begutachtet und bewertet - dabei soll einer der Prüfer ein Hochschullehrer, außerplanmäßigen Professor oder Privatdozent der Rechtswissenschaften sein. Daneben können auch Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und andere Volljuristen als Prüfer eingesetzt werden.
Bei fünf Klausuren der Studentin war jedoch kein Hochschullehrer beteiligt. Das Land hatte vor der Verhandlung angegeben, man bemühe sich fortlaufend, Prüfer des vorgenannten Personenkreises zu akquirieren. Dies gelinge jedoch nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang. Im hier interessierenden Durchgang seien bei 27 Klausurpaketen 6 Hochschullehrer tätig geworden (22 Prozent), wobei für die Strafrechtsklausur kein einziger Hochschullehrer zur Verfügung gestanden habe.
Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage in der ersten Instanz zwar abgewiesen, das OVG ließ jedoch die Berufung zu.
dpa/aka/LTO-Redaktion
Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2020 M08 13
Examen
Verwandte Themen:- Examen
- Staatsexamen
- Prüfungsrecht
- Studium
Teilen
Jobs
Ähnliche Artikel
Newsletter