
Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist auf sechs Wochen beschränkt. Wer sich im Anschluss daran erneut krankschreiben lässt, muss laut BAG im Streitfall beweisen, dass die alte Krankheit bereits überwunden war.
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Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist auf sechs Wochen beschränkt. Wer sich im Anschluss daran erneut krankschreiben lässt, muss laut BAG im Streitfall beweisen, dass die alte Krankheit bereits überwunden war.
Mehr lesenIm Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung wurde am Ende des Tages die Wasen besucht und ein Arbeitnehmer stürzte. Das LSG Thüringen entschied nun, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelte.
Mehr lesenBekommt eine Angestellte neben ihrem Gehalt monatliche Umsatzbeteiligungen, führt dies zu einem höheren Elterngeld. Es sei zu unterscheiden zwischen sonstigen Bezügen und laufendem Arbeitslohn, so das LSG in Celle.
Mehr lesenEs ist total hip, mit Kollegen Skifahren zu gehen, den Arbeitgeber bei Fußballturnieren zu repräsentieren oder als Teambuilding-Maßnahmen klettern zu gehen. Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Das erklärt Erik Schmid.
Mehr lesenNicht jede noch so kleine Arbeitnehmervereinigung kann eine tariffähige Gewerkschaft sein: Eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler dürfe man voraussetzen, entschied das BVerfG.
Mehr lesenEine Laser-Epilation starker Beinbehaarung muss die Krankenkasse auch bei Jugendlichen nicht bezahlen. Das hat LSG Niedersachen-Bremen entschieden.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hält Hartz IV-Sanktionen grundsätzlich für zulässig. Es begrenzt aber bis auf weiteres ihre Höhe. Auch die bisherigen Modalitäten seien zu rigide. Aus Karlsruhe berichtet Christian Rath.
Mehr lesenWenn ein anderer Betrieb übernimmt, stehen oft Boni und andere Vergütungsansprüche der übernommenen Mitarbeiter auf dem Spiel. Die betriebliche Altersversorgung ist aber nach einem Urteil des BAG ziemlich sicher, erklärt Tobias Neufeld.
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