Ein Stundenlohn von 1,37 Euro: In Thüringer Gefängnissen ist das derzeit Alltag. Doch nutzt das auch der Resozialisierung von Häftlingen? Das BVerfG hat den Ländern Hausaufgaben aufgegeben, die nun gemacht werden müssen.
Gefangene erhalten derzeit in der Regel weniger als zwei Euro Lohn pro Stunde für ihre Arbeit. Das verstößt gegen das Resozialisierungsgebot, hat das BVerfG entschieden. Die Verfassungsbeschwerden zweier Häftlinge hatten somit Erfolg.
Eine Volljuristin, die rund acht Jahre in einem Yoga-Zentrum lebte, bekommt für ihre dort geleisteten Dienste den Mindestlohn. Sie habe Arbeitnehmerstatus, eine Ausnahme für Religionsgemeinschaften greife nicht, so das BAG.
Eine über eine deutsche Agentur vermittelte bulgarische Pflegerin wohnte und arbeitete bei einer alten Dame - laut Vertrag für 30 Stunden die Woche. Das Gericht befand aber, dass sie 24 Stunden täglich gearbeitet habe und dafür zu bezahlen sei.
Wie werden gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt? Die EU will dafür einheitliche Standards setzen. Nun gibt es eine vorläufige Einigung.
Der Mindestlohn steigt - ein zentrales Versprechen der Regierung wird nach einem Bundestagsbeschluss umgesetzt. Doch wegen der Preissprünge werden in der Debatte Zweifel laut, ob die Einkommensgrenze reicht.
Entspricht der aktuelle Arbeitslohn für Strafgefangene noch dem Resozialisierungsgebot der Verfassung? Zwei Tage hat das BVerfG hierzu verhandelt. Radikale Änderungen des bisherigen Systems sind nicht zu erwarten.
Nicht einmal zwei Euro Arbeitslohn pro Stunde erhalten Gefangene derzeit in deutschen Gefängnissen. Ob das noch dem Resozialisierungsgebot des Grundgesetzes entspricht, muss nun das BVerfG entscheiden. Am Mittwoch beginnt die Verhandlung.