Das OVG Sachsen hat einen Eilantrag gegen die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates abgelehnt. Die Regelungen zum Sport im "Umfeld des Wohnbereichs" und zum Autofahren seien hinreichend bestimmt und verhältnismäßig.
Die Coronakrise hat viele Einschränkungen zur Folge, das gilt auch für den Wochenmarkt. Stände, die nicht zu mindestens 50 Prozent notwendige Ware verkaufen, dürfen nicht öffnen, bestätigte nun das VG Berlin.
Eilanträge gegen die Corona-Maßnahmen blieben bisher in der Regel erfolglos. Ein Weinhändler hatte nun aber Erfolg: Er darf das feine Zeug verkaufen, denn auch Genussmittel fielen unter den Lebensmittelbegriff, so das VG Aachen.
Bürger in der Bundeshauptstadt dürfen wegen des Coronavirus nur für "dringend erforderliche" Termine zum Anwalt. Ein Berliner Anwalt sieht sich dadurch in seiner Berufsfreiheit verletzt. Das VG hält den Eingriff aber für gerechtfertigt.
Das OVG Berlin hat einen Normenkontrollantrag gegen die Regelung, dass Berliner nur beim "dringend erforderlichen" Termin zum Anwalt dürfen, als unzulässig verworfen. Eben darauf stützt der klagende Anwalt schon einen weiteren Antrag beim VG.
Das OVG NRW wird wohl doch nicht über die Rechtmäßigkeit des Corona-Kontaktverbotes in NRW entscheiden. Ein entsprechender Antrag wurde für erledigt erklärt. Die nächste Entscheidungsgelegenheit steht aber schon vor der Tür.
Das VG München hat die Wirksamkeit der bayerischen Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt. Im Übrigen bleibe die Gültigkeit der Beschränkungen aber unberührt, so das Gericht. Nun will Bayern nachbessern.
Ein Potsdamer Bürger ist mit einem Eilantrag gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gescheitert. Die angeordneten Maßnahmen seien verhältnismäßig, entschied das OVG.