In Bayern herrschen vergleichsweise strenge Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung verlassen darf man dort "mit triftigem Grund". Wie das auszulegen ist, zeigt nun der BayVGH. Ergebnis: "Triftig" ist mittlerweile fast alles.
Nach Ansicht des VG Hamburg verletzt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ein Eilantrag gegen die Regelung in der Corona-Verordnung blieb ohne Erfolg.
Auf die Größe kommt es an – und das verstößt laut BayVGH gegen das Grundgesetz. Buchhandlungen und Fahrradläden dürfen seit Montag in Bayern wieder öffnen. Andere Einzelhandelsbetriebe auch - aber nur bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Der VerfGH Berlin hat den Eilantrag eines Abgeordneten gegen die Corona-Verordnung abgewiesen. Er befürchtete Beschränkungen bei der Ausübung seines Mandats. Der VerfGH hält das für offensichtlich unbegründet.
Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz lassen sich schwer unter einen Hut bekommen. Eine Entscheidung des BVerfG hat in Stuttgart eine Demonstration ermöglicht, anderenorts wurden Demonstrationen am Wochenende aufgelöst.
Im dritten Anlauf hat der Landtag NRW nun ein Pandemiegesetz beschlossen. Es sieht weitreichende Befugnisse bei "epidemischen Lagen von landesweiter Tragweite vor".
Wegen des Coronavirus waren Ostergottesdienste dieses Jahr verboten. Das BVerfG sprach von einem "überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit". Der Gesundheitsschutz habe aber Vorrang.
Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte bleiben in Hessen und Berlin aufgrund der Corona-Pandemie vorerst verboten. In Hessen bestätigte der VGH die entsprechende Corona-Verordnung, in Berlin war es das VG.