Restaurants dürfen in vielen Bundesländern öffnen, wenn sie die Kontaktdaten ihrer Gäste aufnehmen. Mancherorts herrscht aber Unklarheit, denn die Corona-Regeln sind unterschiedlich formuliert.
Wegen der Coronakrise haben Kitas geschlossen. Lediglich ein Notbetrieb wird noch angeboten, was einem Vater aus Baden-Württemberg aber nicht genügt, er hält die Schließungen für rechtswidrig. Das sieht der VGH aber anders.
Im Kreis Coesfeld musste ein großer Fleischbetrieb zu Recht schließen, bestätigte das VG Münster am Wochenende. Unter anderem wegen "unzureichender Vorsichtsmaßnahmen" in der Fabrik gebe es keine andere Option.
Eine private Alarmanlage löst aus, die Polizei schaut nach dem Rechten, kann aber keinen Grund für den Alarm finden. Die Kosten für den Einsatz zahlt dann der Besitzer der Anlage, so das VG Koblenz.
In Bayern herrschen vergleichsweise strenge Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung verlassen darf man dort "mit triftigem Grund". Wie das auszulegen ist, zeigt nun der BayVGH. Ergebnis: "Triftig" ist mittlerweile fast alles.
Nach Ansicht des VG Hamburg verletzt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ein Eilantrag gegen die Regelung in der Corona-Verordnung blieb ohne Erfolg.
Auf die Größe kommt es an – und das verstößt laut BayVGH gegen das Grundgesetz. Buchhandlungen und Fahrradläden dürfen seit Montag in Bayern wieder öffnen. Andere Einzelhandelsbetriebe auch - aber nur bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Der VerfGH Berlin hat den Eilantrag eines Abgeordneten gegen die Corona-Verordnung abgewiesen. Er befürchtete Beschränkungen bei der Ausübung seines Mandats. Der VerfGH hält das für offensichtlich unbegründet.