Wer aus dem außereuropäischen Ausland einreist, muss sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Das geht in Ordnung, befand das OVG Schleswig-Holstein. Die Einreisenden dürften als "Ansteckungsverdächtige" angesehen werden.
Welche Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind bußgeldbewährt und welche nicht? In Berlin ist das für Bürger gar nicht so einfach zu erkennen, findet der VerfGH. Ein Eilantrag gegen die Verordnung war nun teilweise erfolgreich.
Sich das Ja-Wort geben und ein rauschendes Fest dazu – das ist wegen der Coronakrise in Berlin weiterhin nicht möglich. Maximal 20 Personen dürfen es sein, entschied das VG Berlin.
Ein Massage-Salon, der erotische Tantra-Massagen anbietet, ist kein Bordell. Die Schließung zweier Salons wegen der Corona-Schutzverordnung ist daher rechtswidrig, entschied das VG Gelsenkirchen.
14 Tage Quarantäne nach einem kurzen Holland-Trip? Die entsprechenden Corona-Regelungen der Länder geraten in die Kritik, erste Gerichte kippten sie sogar. NRW und Rheinland-Pfalz haben ihre entsprechende Vorschrift nun aufgehoben.
Auch das OVG Bremen hält die Maskenpflicht nicht für einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Außerdem bleiben die Fitnessstudios in der Hansestadt weiter geschlossen, entschied das Gericht am Dienstag.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr und beim Einkaufen bleibt in Berlin vorerst bestehen. Gegenwärtig stelle sie keinen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar und sei gerechtfertigt, so das VG.
Erfolg für einen Rechtsanwalt und Besitzer einer Ferienimmobile: Er muss bei der Rückkehr nach Niedersachsen nicht in Quarantäne. Das OVG hielt den entsprechenden Paragrafen in der Corona-Verordnung für unwirksam. Mit deutschlandweiten Folgen?