Seit Monaten wird das Innenministerium gedrängt, die Neonazi-Gruppe "Combat 18" zu verbieten. Immer hieß es, ein Verbot müsse gut vorbereitet sein, damit es vor Gericht Bestand hat. Nun war es offenbar so weit.
Die rechtsextreme Gruppe "Pegida München" wollte eine Kundgebung vor dem linksautonomen Hamburger Kulturzentrum "Rote Flora" veranstalten. Mit diesem Plan sind sie jetzt vor dem BverfG gescheitert.
Ein Mann hatte gestanden, mit Bomben und Amokläufen an zwei Schulen und bei einem Sommerfest gedroht zu haben. Sein Geständnis hat er widerrufen, für die Kosten der Polizeieinsätze muss er trotzdem aufkommen, entschied das VG Aachen.
Leiharbeiter mit Uniformen ausstatten und zur Verkehrsüberwachung einsetzen? Das gehe nicht, es handele sich um dabei um eine hoheitliche Aufgabe, entschied das OLG Frankfurt. Die so ermittelten Beweise unterliegen einem Verwertungsverbot.
Im November schob das OLG Frankfurt der Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister einen Riegel vor. Wie das Gericht nun bekanntgab, haben noch einige andere Gemeinden die rechtswidrigen Methode angewendet.
Keine Strafe ohne Schuld? In den Niederlanden sieht man das ein wenig lockerer und bittet bei Verkehrsverstößen den Fahrzeughalter zur Kasse. Solange diese Haftungsvermutung widerleglich ist, sieht der EuGH darin kein Problem.
Städte dürfen private Dienstleister nicht mit der Verkehrsüberwachung beauftragen. Bußgeldbescheide, die so zustande kommen, sind rechtswidrig, entschied das OLG Frankfurt und schob der Praxis einiger Gemeinden einen Riegel vor.
Die letzte Entscheidung über den "finalen Rettungsschuss" soll im Norden der einzelne Polizist im Einsatz treffen. Eine Anordnung von oben wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. Darauf hat sich die Jamaika-Koalition geeinigt.