Der erste Medikamentenautomat bleibt verboten. Auch das OLG Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass das Geschäftsmodell von Docmorris wettbewerbswidrig ist. Der Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibe Apotheken überlassen.
Nach einem Jahr DSGVO ist die Marktmacht der großen amerikanischen Internetkonzerne ungebrochen. Wer gehofft hatte, das neue Recht werde zum "Wettbewerbsvorteil" der europäischen Konkurrenz, wurde schnell eines Besseren belehrt.
Check24 darf den Marktführer HUK Coburg künftig nicht mehr in seinem Kfz-Versicherungsvergleich listen - jedenfalls nicht, ohne auch den Preis der HUK-Policen anzugeben, sagt das OLG Köln.
Axel Springer klagt erneut gegen Internet-Werbeblocker. Und wieder gegen Eyeo. Dabei hat das Medienhaus 2018 vor dem BGH verloren. Jetzt stützt Springer sich nicht mehr auf Wettbewerbs-, sondern auf Urheberrecht. Doch auch das ist nicht neu.
Die EU-Kommission geht seit langem gegen das Geschäftsgebaren des US-Internetriesen Google in Europa vor. Diesmal geht es um den Dienst "AdSense for Search", erneut liegt die Strafe im Milliardenbereich.
Streaming-Anbieter wie Spotify und Netflix kritisieren schon länger, dass sie bei Abo-Abschlüssen auf dem iPhone einen Teil der Erlöse an Apple abgeben müssten. Jetzt hat Spotify genug und schaltet die EU-Kommission ein.
Die deutschen Athleten haben bei den Olympischen Spielen künftig mehr Freiheiten bei der Vermarktung ihrer Person. DOSB und IOC haben sich gegenüber dem BKartA zu einer Öffnung der Werbebeschränkungen verpflichtet.
Im Influcener-Marketing-Streit ließ das LG München I eine Tendenz durchblicken - und die spricht für Cathy Hummels. Schließlich müsse den Followern klar sein, dass es sich bei ihrem Account um eine kommerzielle Aktivität handle.
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