Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt am Mittwoch über die chaotischen Wahlen zum Abgeordnetenhaus - und hält auch eine vollständige Wiederholung der Wahl für möglich. So jedenfalls die vorläufige Rechtseinschätzung.
Genau ein Jahr ist die "Pannenwahl" in Berlin her. Nun beschäftigt sich ab Mittwoch der VerfGH Berlin damit. Wie lange die Verhandlungen dauern, ist unklar – theoretisch hätten hunderte Verfahrensbeteiligte das Recht auf Stellungnahme.
Die Vorstandswahlen des Parlamentariervereins DPG müssen nach einem Urteil des AG Berlin-Mitte wegen einer unzulässigen Blockabstimmung vermutlich wiederholt werden. Das Gericht erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung.
In zwei Monaten sind in den USA die wichtigen Kongresswahlen. Ein republikanischer Senator überrascht nun mit einem Gesetzesvorstoß zum Abtreibungsrecht, das in den USA seit Wochen heiß diskutiert wird.
Nach zahlreichen Pannen in diversen Berliner Wahllokalen hat sich die Ampel darauf verständigt, in 400 von 2.300 Wahllokalen der Hauptstadt die Bundestagswahl wiederholen zu lassen. Der CDU/CSU geht das nicht weit genug.
Die Eckpunkte für ein neues Wahlrecht stehen. Das Parlament wird von 736 auf 598 Sitze verkleinert, aber nicht jeder Wahlkreisgewinner zieht dann auch in den Bundestag ein. Verfassungsrechtlich final geprüft ist der Vorschlag noch nicht.
Kleine Parteien wie die ÖDP müssen in der Regel Unterschriften sammeln, um bei Wahlen antreten zu können. Wie viele Unterschriften, das hätte in der Corona-Pandemie angepasst werden müssen, rüffelten Thüringens VerfGH nun den Landtag.
Die AfD-Fraktion ist mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert und hat sich deswegen an das BVerfG gewandt. Das entscheidet am Donnerstag, ob ihre Kandidaten zumindest vorläufig eingesetzt werden.