Wieviel Europa steckt eigentlich im europäischen Wahlrecht? Und was wird am 26. Mai 2019 eigentlich wie gewählt? Die juristischen Hintergründe zur EU-Wahl erläutert Alexander Hobusch. Er beklagt zudem Schnellschüsse bei der Sperrklausel.
Der Vorstand der RAK Düsseldorf hat dem Kammerpräsidenten erneut das Vertrauen ausgesprochen. Herbert P. Schons wurde mit knapp 80 Prozent der abgegebenen Stimmen zum Präsidenten wiedergewählt.
Das ZDF hat die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD abgelehnt. Am Samstag hat das BVerfG diese Entscheidung bestätigt: Die Aussagen erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung.
Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen*, und schuldunfähige Straftäter dürfen an der kommenden Europawahl im Mai teilnehmen. Zu diesem Ergebnis kam das BVerfG am Montag.
Die Zeit drängt: Müssen Menschen, die unter Betreuung stehen, bei der Europawahl Ende Mai schon mitwählen dürfen? Das BVerfG verhandelt am Montag einen Eilantrag, will aber auch ein Urteil verkünden.
An der Spitze des DRB findet kein Personalwechsel statt: Jens Gnisa wurde in der Wahl am Donnerstag erneut zum Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes gewählt.
Mehr als 80.000 unter Betreuung stehende Menschen in Deutschland warten auf ihr Wahlrecht. Jetzt verhandelt das BVerfG über einen Eilantrag der Opposition im Bundestag. Dürfen die Betroffenen schon an der Europawahl teilnehmen?
Nun ist es beschlossene Sache. Der Richterwahlausschuss hat das neue Personal für die Bundesgerichte gewählt. Insgesamt 22 neue Richterinnen und Richter kommen nun zum BGH, BFH und BVerwG. Nur beim BAG und BSG bleibt alles beim Alten.