Der private Autobahnbetreiber A1 mobil klagt mit Leinemann Partner gegen den Bund und fordert rund 787 Millionen Euro Vergütungsanpassung aus dem ÖPP Vertrag rund um die Autobahn A 1 zwischen Hamburg und Bremen.
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Fahrradfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fahren, können einen Teil eines Unfallschadens selbst zu tragen haben, entschied das OLG Hamm. Wenn sie keinen Helm tragen, erhöhe das ihren Eigenhaftungsanteil aber nicht.
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Nachdem das LG Berlin im Februar zwei Raser wegen Mordes verurteilt hatte, soll der BGH das Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Die Anwälte der Männer haben Revision eingelegt, wie am Donnerstag bekannt wurde.
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Die Düsseldorfer Rheinbahn hat als örtliches Nahverkehrsunternehmen häufig mit Falschparkern zu kämpfen. Nun will sie "Knöllchen" verteilen. Bei Robert Hotstegs sorgte die Nachricht für Kopfschütteln.
Der Fahrdienst-Vermittler Uber hatte auch in Frankreich nur kurzweilig Erfolg: Schnell reagierten die Behörden mit einem Verbot der Dienstleistung und strafrechtlicher Verfolgung. Dazu waren sie auch berechtigt, so der EuGH-Generalanwalt.
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Wer an illegalen Straßenrennen Teilnimmt, muss in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Der Bundestag hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Auch "Alleinraser" werden von dem Gesetz erfasst.
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Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland war teilweise erfolgreich: die Bundesrepublik kontrolliere nicht streng genug und erlaube der Deutschen Bahn damit einen intransparenten Mittelfluss. Von Urs Kramer.
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Auch das selbstfahrende Auto wird erst einmal nicht seinen betrunkenen Fahrer heimbringen. Der muss nämlich jederzeit eingreifen können. Viel mehr regelt der aktuelle Gesetzentwurf noch nicht. Und das ist auch gut so, findet Eric Hilgendorf.
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