Streit um Autoverladung in Hamburg: OVG stoppt Ver­le­gung von Bahnhof Altona

22.08.2018

Es ist eines der größten Infrastrukturprojekte Hamburgs: Der Neubau des Bahnhofs Altona. Bis Ende 2023 sollte das Vorhaben verwirklicht sein. Das Hamburgische OVG sieht aber noch Mängel im Planfeststellungsbeschluss.

Der Bau des neuen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona verzögert sich. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat die Planungen zur Verlegung des Bahnhofs an den S-Bahnhof Diebsteich gestoppt. Das Gericht gab einem Eilantrag des Verkehrsclubs Deutschland wegen der ungeklärten Zukunft der Autoverladestation statt, wie Gericht und Kläger am Mittwoch mitteilten. Das Problem, wann und wo eine neue Verladeeinrichtung für Autoreisezüge gebaut werde, sei ungelöst. "Der Planfeststellungsbeschluss sieht keinen gleichwertigen Ersatz vor und stellt einen rechtzeitigen Ersatz auch weder zeitlich noch inhaltlich sicher", erklärte das Gericht (Beschl. v. 18.08.2018, Az. 1 Es 1/18.P).

Die bloße Verpflichtung, eine solche Einrichtung zu planen, genüge nicht. Es werde nicht hinreichend deutlich, dass der Betrieb der alten Verladeeinrichtung erst dann aufgegeben werden dürfe, wenn eine neue errichtet worden sei. Weitere Fragen zur Rechtmäßigkeit der Planungen will das Gericht erst im Hauptsacheverfahren prüfen.

Im Bereich der heutigen S-Bahnstation Diebsteich soll ein Durchgangsbahnhof entstehen, der den jetzigen Kopfbahnhof Altona ersetzt. Der bisherige Bahnhof Altona wird dann nur noch für den öffentlichen Nahverkehr als U- und S-Bahn-Station benötigt. Das Projekt soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Deutsche Bahn hatte den Betrieb ihrer Autoreisezüge vor knapp zwei Jahren eingestellt. Seitdem betreiben die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und das Nürnberger Unternehmen Bahntouristikexpress (BTE) die Nord-Süd-Strecken für Autoreisende.

Anwohner müssen längeren Weg in Kauf nehmen

Der Anwalt des Verkehrsclubs Deutschland, Rüdiger Nebelsieck, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Er sei sehr optimistisch, was das weitere Klageverfahren angehe. "Mit unseren Mandanten sind wir überzeugt davon, dass die geplante Bahnhofsverlegung aus verkehrlicher Sicht keine Verbesserung bringen und erheblich nachteilige Umweltauswirkungen nach sich ziehen würde", erklärte Nebelsieck.

Einen weiteren Eilantrag einer Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss lehnte das Gericht als unzulässig ab. Dass sich der Weg zum Bahnhof durch die Verlegung um einige Minuten verlängere, sei für die Planung von so geringem Gewicht, dass dieser Einzelbelang nicht berücksichtigt werden müsse.

Die Bürgerschaftsfraktion der Linken bezeichnete die Gerichtsentscheidung als Tiefschlag für die Deutsche Bahn und den Senat. "Damit erhalten sie auch die Quittung für ihre Ignoranz", erklärte die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion, Heike Sudmann. Sie fügte hinzu: "Wie schön, dass es jetzt statt einer Stilllegung des Bahnhofs Altonas einen Stillstand der Verlegung gibt!"

Der Bund der Steuerzahler befürchtet, dass das Projekt nun teurer wird. "In der Regel gehen Verzögerungen in Planung und Umsetzung von Bauprojekten mit Kostensteigerungen einher. Der heutige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts stellt den denkbar schlechtesten Start für dieses Mammutprojekt dar", meinte der Landesvorsitzende Lorenz Palte.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um Autoverladung in Hamburg: OVG stoppt Verlegung von Bahnhof Altona . In: Legal Tribune Online, 22.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30491/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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