Nach der Cannabis-Entkriminalisierung folgen jetzt auch Regelungen zum Straßenverkehr. Es gilt ein neuer THC-Grenzwert – und ein striktes Verbot des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis.
Für Cannabis konsumierende Autofahrerinnen und Autofahrer gelten von diesem Donnerstag an neue Bestimmungen und Bußgelder. Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag danach in Kraft. Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird damit in § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum fährt, riskiert demnach künftig in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Gänzlich untersagt ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro.
Wie beim Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot, die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Vielmehr wird der bisher von der Rechtsprechung festgelegte strenge Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum angesetzt. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Regeln für Autofahrer begleiten Cannabis-Entkriminalisierung
Nachdem sowohl der Konsum als auch der private Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben entkriminalisiert sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von einem Nanogramm etabliert.
Bereits beim Verkehrsgerichtstag 2022 hatten sich aber Experten für eine "angemessene" Heraufsetzung ausgesprochen. Denn der Wert von 1,0 ng/ml sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von Polizeivertretern kam aber auch Kritik an den Neuregelungen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Ab Donnerstag in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55243 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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