Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.
Um ihrem Anliegen Aufmerksamkeit zu verschaffen, wollen Demonstranten sich bei laufendem Verkehr von einer Autobahnbrücke abseilen. Zu gefährlich, meinten Versammlungsbehörde und VG. Das Gericht hatte aber eine andere Idee.
Eine Frau will mit Niqab Auto fahren dürfen, doch ihr Antrag wird abgelehnt. Zu Recht, so das OVG Rheinland-Pfalz, zu groß sei die Gefahr einer Sichtbehinderung. Das OVG NRW hatte kürzlich ebenso argumentiert, aber anders entschieden.
Nach der Cannabis-Entkriminalisierung folgen jetzt auch Regelungen zum Straßenverkehr. Es gilt ein neuer THC-Grenzwert – und ein striktes Verbot des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis.
Volkswagen und Rivian haben eine Zusammenarbeit bei der Software-Entwicklung für Elektroautos angekündigt. Das Bundeskartellamt erwartet keine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs.
Ein stehender Lastkraftwagen, ein parkendes Auto, ein überholender Wagen und Fragen rund um die Lückenrechtsprechung: In einer Leitsatzentscheidung schildert der BGH diesen Sachverhalt nicht gerade verständlich. LTO bringt Licht ins Dunkel.
Nach der Cannabis-Legalisierung wird das Straßenverkehrsgesetz geändert. Ist bei Verstößen neben THC auch noch Alkohol im Spiel, fällt das Bußgeld höher aus.
Ein Bier und ab ans Steuer? Die 0,5 Promillegrenze ist damit wohl nicht überschritten. Und bei Cannabis? Analog zur Promillegrenze hat der Bundestag nun einen THC Grenzwert vom 3,5 ng THC im Straßenverkehr festgelegt. Doch es gibt Ausnahmen: