Ist eine Gesichtsverschleierung beim Autofahren für muslimische Frauen ausnahmsweise zulässig? Darüber muss nun das VG Berlin entscheiden. Andere Verwaltungsgerichte haben bislang Ausnahmen abgelehnt, aber nicht jedes Argument akzeptiert.
Drei Polizisten sichern eine Unfallstelle, wobei einer von ihnen getötet und die anderen beiden schwer verletzt werden. Das OLG Frankfurt musste nun bestimmen, wie groß das Mitverschulden war.
Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.
Der Italien-Urlaub ist schon lange rum, dann flattert ein saftiger Strafzettel ins Haus. Wegen eines Behördenstreits war es damit zwischenzeitlich vorbei. Jetzt aber droht wieder unangenehme Post.
Noch vor wenigen Jahren war es grundsätzlich unzulässig, der Bahn durch Fernbus-Linienverkehr Konkurrenz zu machen. Mit welcher politischen Philosophie das begründet wurde, zeigt ein Fall aus der frühen Bundesrepublik.
Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.
Um ihrem Anliegen Aufmerksamkeit zu verschaffen, wollen Demonstranten sich bei laufendem Verkehr von einer Autobahnbrücke abseilen. Zu gefährlich, meinten Versammlungsbehörde und VG. Das Gericht hatte aber eine andere Idee.
Eine Frau will mit Niqab Auto fahren dürfen, doch ihr Antrag wird abgelehnt. Zu Recht, so das OVG Rheinland-Pfalz, zu groß sei die Gefahr einer Sichtbehinderung. Das OVG NRW hatte kürzlich ebenso argumentiert, aber anders entschieden.