Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt: Sie darf mit 30 statt nur mit 18 Kandidaten antreten.
Die AfD sieht sich bei der kommenden Landtagswahl in Sachsen ganz vorn. Das Problem: Viele ihrer Kandidaten dürfen gar nicht antreten. Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist die Partei nun in Karlsruhe gescheitert.
Mit ihrem Rauswurf aus dem baden-württembergischen Landtag haben zwei AfD-Politikern für einen Eklat gesorgt. Der VerfGH hatte die "schwerwiegende Beeinträchtigung des Abgeordnetenrechts" verfassungsrechtlich aber nicht zu beanstanden.
Einige Mitglieder der rechtsextremen Preppergruppe "Nordkreuz" bleiben im Reservisten-Verein der Bundeswehr. Ihren Klagen gegen die Entlassungen gab das AG Bonn wegen vieler Unklarheiten statt.
Die Verfassungsschützer haben die Identitäre Bewegung als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft. Sie dürfen damit ab sofort ihr gesamtes Arsenal an nachrichtendienstlichen Beobachtungsmaßnahmen ausschöpfen.
In Berlin wurde am Donnerstag der Verfassungsschutzbericht 2018 vorgestellt. Neben den Zahlen zu politisch motivierter Gewalt enthält der Bericht auch die Forderung zur Neuausrichtung des BfV.
Das BAMF hat mit seinen Außenstellen eine dezentrale Behördenstruktur geschaffen. Das löst vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung verfassungsrechtliche Bedenken aus, meinen Lennart Laude und Hendrik Jürgensen.
Vermieter laufen Sturm, die FDP hat eine Normenkontrolle angekündigt – der Berliner Mietendeckel ist hoch umstritten. Worum geht es? Und lassen sich die Eckpunkte überhaupt zu einem verfassungsgemäßen Gesetz formen?