Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten nun zwei Corona-Schnelltests pro Woche anbieten. Außerdem besteht jetzt die Pflicht zum Homeoffice. Diese Pläne aus dem BMAS halten aber nicht, was sie versprechen, meint Michael Fuhlrott.
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Schnelltests anbieten, wenn diese nicht zuhause arbeiten. Das impliziert aber keine Pflicht, sich testen zu lassen, erklären Michaela Felisiak und Dominik Sorber.
Die Corona-Soforthilfen sollen bei pandemiebedingten Liquiditätsengpässen helfen. Eine Pfändung der Hilfen wegen Schulden, die vor der Pandemie entstanden sind, scheidet nach Ansicht des BGH deshalb aus.
Unternehmen, denen ein Wirtschaftsdelikt nachgewiesen wurde, werden ab sofort im neuen Wettbewerbsregister eingetragen – was zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen kann. Florian Huerkamp erläutert die Hintergründe.
Den neuen Coronabeschlüssen zufolge soll Ostern um zwei "Ruhetage" ergänzt werden. Doch was das heißt, weiß bisher keiner so genau. Das BMI soll das per Rechtsgrundlage richten.
Verpflichtende Schnelltests könnten Betrieben helfen, in denen Home Office nicht möglich ist. Doch klare Regelungen fehlen auch nach dem neuesten Corona-Gipfel. Dr. Michaela Felisiak und Dr. Dominik Sorber erklären, was zu beachten ist.
McKinsey hat wegen der Beratung von Pharmafirmen bei der Vermarktung süchtig machender Schmerzmittel einen teuren Vergleich akzeptiert. Die Unternehmensberatung zahle zur Beilegung eines Streits im US-Bundesstaat Nevada 45 Millionen Dollar.
Das OVG NRW hat die pandemiebedingten Beschränkungen des Einzelhandels aufgehoben. Wenn Kunden in Blumenläden keinen Termin bräuchten, warum dann in einem Media Markt, fragte sich das Gericht. Das Land reagiert prompt.