Verbraucher sind klüger, als so mancher Wettbewerbsverband denkt, finden zumindest die Richter am Hanseatischen OLG. Bei über 1,7 Millionen Abonnenten sei klar, dass es sich bei den Postings einer Influencerin auch um Werbung handle.
Hat Cathy Hummels auf ihrem Instagram-Profil Schleichwerbung gemacht? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht München befasst. Für Hummels ist es ein Kampf für "die neue Welt" - und die Verhandlung "eine Achterbahnfahrt".
Wer sich bei Facebook anmeldet, gibt jede Menge Daten preis. Das Bundeskartellamt hält das für eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Der BGH bestätigte diese Auffassung nun vorläufig.
Wer sich Influencer nennt, macht Werbung – auch wenn es sich scheinbar um private Empfehlungen handelt, findet das OLG Braunschweig. Ähnlich sieht das auch das LG Koblenz. Beide Gerichte erkannten in Instagram-Posts versteckte Werbung.
Ein qualifiziertes Angebot für ein Auto muss auch Angaben zu dessen Motor enthalten, damit der Verbraucher sich ein umfassendes Bild machen kann, entschied das OLG Köln.
In den Gesamtpreis für Getränke in einer Werbung muss das Flaschenpfand nicht einberechnet werden, entschied das OLG Köln. Es ging in der Entscheidung auch um das Verhältnis von nationalem zu EU-Recht.
Mehr als eine Milliarde Euro ist auch für einen großen Konzern wie Apple eine empfindliche Strafe. Französische Wettbewerbshüter verhängten sie jetzt nach einer Beschwerde gegen den Apple-Vertrieb aus dem Jahr 2012.
Die "WarnWetter"-App des Deutschen Wetterdienstes ist wettbewerbswidrig. Der BGH hat entschieden, dass der DWD nur Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten darf – Wetterberichte hingegen nicht.