Mehrere frühere und aktuelle Ausgestaltungen der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda sind unzulässig, so das OLG Köln. Die Plattform gewähre zahlenden Ärzten "verdeckte Vorteile" und verlasse die Rolle des "neutralen Informationsmittlers".
Die Ruhrgebietsstadt muss sich nach einem Urteil des örtlichen LG in ihrem Internetauftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich.
Darf Snackhersteller Pringles seine Chips auf der Verpackungen mit Prosecco-Geschmack bewerben? Nein, meinten nun italienische Behörden - und beschlagnahmten zahlreiche der zylinderförmigen Dosen. Juristen diskutieren nun.
Ein Essener E-Zigarettenhersteller darf seine Produkte nicht mehr mit dem Slogan "Genuss ohne Reue" bewerben. Die sogenannten Liquids als "apothekenrein" zu bezeichnen, untersagte das Gericht ebenfalls.
Bäckerei-Filialen dürfen auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen - allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist. Das hat der BGH entschieden.
Mehr Chancen für alle, die nicht den Markt beherrschen: Die GWB Novelle soll etwa ermöglichen, Daten samt Chats von WhatsApp zu einem Wettbewerber zu portieren, erklären Nicolas Kredel und Jan Kresken.
Ein Erfolg und ein Rückschlag: Mit ihren Beschlüssen zu unerlaubten Steuervorteilen großer Konzerne haben die EU-Wettbewerbshüter in den vergangenen Jahren viel Aufsehen erregt. Vor Gericht läuft nun aber nicht alles glatt.
Kopfschmerz ist kein seltenes Symptom, wenn man am Vortag Alkohol getrunken hat. Für das OLG Frankfurt a.M. ist die Diagnose klar: man ist krank. Dem Hersteller eines "Anti Hangover Drinks" hat es eine entsprechende Werbung untersagt.