Der Fahrdienst-Vermittler Uber hatte auch in Frankreich nur kurzweilig Erfolg: Schnell reagierten die Behörden mit einem Verbot der Dienstleistung und strafrechtlicher Verfolgung. Dazu waren sie auch berechtigt, so der EuGH-Generalanwalt.
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Wer an illegalen Straßenrennen Teilnimmt, muss in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Der Bundestag hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Auch "Alleinraser" werden von dem Gesetz erfasst.
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Die von Verkehrsminister Dobrindt eingesetzte Ethikkommission hat ihre Leitlinien für autonomes Fahren präsentiert. Die Essenz: Was auch immer automatisiert wird, am Ende zählt der Mensch.
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Das OLG Hamm ist streng zu handyhaltenden Autofahrern: Die müssen zahlen, wenn sie während der Fahrt zum Gerät greifen - und zwar auch dann, wenn sich dieses sich gar nicht nutzen lässt, wie in den zwei entschiedenen Fällen.
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Ein Fahrradfahrer, der einen Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung befährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot und unterliegt damit gesteigerten Sorgfaltspflichten, so das OLG Frankfurt in einem Hinweisbeschluss.
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Zwei Autofahrer liefern sich spontan ein Rennen in Köln - am Ende ist eine Radlerin tot. Dennoch kommen die Männer mit Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung davon. Aber der BGH hat nur einen begrenzten Spielraum für Korrekturen.
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Der durch die Medien bekannt gewordene Streit um den Verkauf von Bratwürsten auf einem Parkplatz an der A9 in Thüringen ist abgeschlossen: Das OVG ließ die Berufung gegen das vorangegangene Urteil nicht zu
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Nach der Auffassung des BGH ist die Smartphone-App "Uber Black" mit dem Personenbeförderungsrecht unvereinbar. Noch offen ist jedoch, ob dieses Ergebnis auch im Einklang mit dem europäischen Unionsrecht steht.
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