Der Verein Deutscher Strafverteidiger hat seine Dissertation "Prominentenstrafrecht" ausgezeichnet. Fabian Meinecke erklärt LTO, warum nicht schon die Prominenz des Angeklagten ein öffentliches Interesse am Strafverfahren begründen soll.
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Kachelmanns Ex durfte ihre Vorwürfe gegen ihn nach dem Freispruch in einem Interview wiederholen. Sie hatte ein "Recht zum Gegenschlag", nachdem der Moderator sie zuvor selber in einem Interview angegriffen hat, entschied das BVerfG.
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"Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." So darf es der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger auch weiterhin mit aller Klarheit ausdrücken, seine Äußerung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
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Fußballlegende Pelé verklagt Samsung auf 30 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Man habe ungefragt einen Doppelgänger zu Werbezwecken eingesetzt. Wäre so etwas auch in Deutschland möglich? Ja, meint David Ziegelmayer.
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Informiert die Staatsanwaltschaft unter Namensnennung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, dürfen Medien darüber im Normalfall auch berichten. Ein Freibrief zur Verdachtsberichterstattung ist das aber nicht, macht der BGH klar.
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Das HABM hätte die Löschung der Marke "Winnetou" gründlicher prüfen müssen, so das EuG am Freitag. Michael Fammler und Markus Hecht erklären, wie sich die Entscheidung in das Geflecht von Urheber- und Markenschutz einfügt.
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Der EGMR hat eine Beschwerde der Kinder von Oliver Kahn abgewiesen. Sie hatten unter Berufung auf Artikel 8 EMRK geltend gemacht, die deutsche Rechtsordnung schütze sie nicht hinreichend vor Paparazzi-Aufnahmen. Der EGMR sah dies anders.
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Alice Schwarzer hat gegen Jörg Kachelmann einen juristischen Erfolg verbuchen können. Sie durfte in der Bild schreiben, dass Frauen Kachelmann vor Gericht vorwerfen würden, in ihrer Beziehung "gewalttätig" gewesen zu sein.
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