
Die Sparkassen können auch in Zukunft Markenschutz für "ihr" Rot beanspruchen. Der BGH hat heute in einem Löschungsverfahren die zuvor vom BPatG angeordnete Löschung der Farbmarke für rechtswidrig erklärt.
Artikel lesenDr. Michael Fammler
Partner
Baker & McKenzie
Bethmannstrasse 50-54, 60311 Frankfurt/Main
Tätigkeitsschwerpunkte:
Gewerblicher Rechtschutz
Die Sparkassen können auch in Zukunft Markenschutz für "ihr" Rot beanspruchen. Der BGH hat heute in einem Löschungsverfahren die zuvor vom BPatG angeordnete Löschung der Farbmarke für rechtswidrig erklärt.
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