Die Diskussionen um die geplante Corona-Notbremse dauern an. Besonders an den nächtlichen Ausgangssperren scheiden sich die Geister, auch unter Juristen wird das Thema kontrovers diskutiert. Die GroKo reagierte am Montag.
Seit Monaten sind Theater und Opernhäuser geschlossen. Musiker sehen dadurch die Kunstfreiheit verletzt. Jetzt hat der Bayerische VGH über einen Eilantrag der Initiative "Aufstehen für die Kunst" entschieden.
Eine in der österreichischen Kronen-Zeitung abgedruckte Gesundheitsempfehlung führte bei einer Leserin zu Hautvergiftungen. Eine Haftung der Zeitung nach der Produkthaftungsrichtlinie kommt laut Generalanwalt aber nicht in Betracht.
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Schnelltests anbieten, wenn diese nicht zuhause arbeiten. Das impliziert aber keine Pflicht, sich testen zu lassen, erklären Michaela Felisiak und Dominik Sorber.
Das Bildungsministerium in Erfurt hat Beschwerde gegen den umstrittenen Beschluss des Weimarer Familienrichters eingelegt. Und der Staatsanwaltschaft liegen drei Strafanzeigen vor. Derweil hat ein anderes AG ähnlich entschieden.
Ein Familienrichter am AG Weimar meint, er müsse das Kinderwohl an dortigen Schulen sichern. Er erließ einen Beschluss, nach dem für alle Schüler jegliche Corona-Maßnahmen wegfallen. Laut Ministerium muss sich aber niemand daran halten.
Keine Bund-Länder-Runden bis tief in die Nacht, stattdessen ein Bundesgesetz: Überall in Deutschland sollen die gleichen Regeln für die sogenannte Corona-Notbremse gelten. Wie weit darf der Bund dabei rechtlich gehen?
Anfang März hatten sich die Ministerpräsidenten auf die sogenannte Notbremse ab einer Inzidenz von 100 geeinigt. An der Umsetzung hatte es aber gehapert. Nun ist der nächste Corona-Gipfel abgesagt, stattdessen soll das IfSG geändert werden.