Wegen Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards sperrte Facebook den Account der Partei "Der III. Weg". Das BVerfG sieht schwierige und ungeklärte Rechtsfragen – und entschied, dass die Partei zunächst entsperrt werden muss.
Die umstrittenen Wahlplakate der NPD mit den Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet" und "Widerstand – jetzt" sind nach Ansicht des OVG Sachsen volksverhetzend. Die Entfernung der Plakate müsse die Partei daher dulden.
Gerade jungen Wählern und Unentschlossenen soll er Orientierungshilfe bieten - doch kurz vor der Europawahl ist der Wahl-O-Mat nach einer Entscheidung des VG Köln abgeschaltet. Die Betreiber des Angebots wollen die Entscheidung nun kippen.
Die Stadt Zittau durfte NPD-Wahlplakate entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Laut dem VG Dresden erfüllen die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Die bpb darf den Wahl-O-Maten in seiner derzeitigen Form nicht weiter betreiben. Der Abgleich der Antworten mit maximal acht Parteien gleichzeitig verletze das Recht auf Chancengleichheit kleinerer Parteien, so das VG Köln.
564 Seiten Text, viele Phrasen – aber auch ein paar konkrete rechtspolitische Vorhaben. Wir haben uns die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linken und Grünen angeschaut.
Rundfunkanstalten müssen Wahlwerbung ausstrahlen, wenn sie nicht evident gesetzeswidrig ist. HR, NDR und BR sind im Streit um NPD-Hörfunkspots unterlegen, ein Fernsehspot beschäftigt erneut das BVerfG: Das schafft noch mehr Aufmerksamkeit.
Der Europawahlkandidat der AfD Gunnar Beck bezeichnet sich, auch auf dem Stimmzettel, als Professor und präsentiert sich als "Fachanwalt für Europarecht". Beides stimmt nicht. Beides ist rechtswidrig. Beck sieht das anders.