Wie gerecht ist der Wahl-O-Mat?: bpb kün­digt Beschwerde an

21.05.2019

Gerade jungen Wählern und Unentschlossenen soll er Orientierungshilfe bieten - doch kurz vor der Europawahl ist der Wahl-O-Mat nach einer Entscheidung des VG Köln abgeschaltet. Die Betreiber des Angebots wollen die Entscheidung nun kippen.

Gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Maten zur Europawahl in seiner jetzigen Form will die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Beschwerde einlegen. Als Betreiber des Angebots geht sie damit gegen die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom Montag vor. Das Gericht hatte beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere und unbekanntere Parteien. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen kann, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte daraufhin den Wahl-O-Mat für die Europawahl vorläufig vom Netz genommen.

Die bpb mit Sitz in Bonn betonte am Dienstag, man sei überrascht gewesen über die Entscheidung der Richter. So habe das Gericht 2011 im Zusammenhang mit einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch die Auffassung vertreten, die vom Nutzer verlangte Festlegung auf acht Parteien sei keine rechtswidrige Bevorzugung.

Ein Sprecher betonte zudem, die Beschränkung sei im Sinne des bildungspolitischen Auftrags des Angebots bewusst gewählt: "Wir wollen den Nutzern nicht die Entscheidung abnehmen. Sie sollen vielmehr eine bewusste, informierte und aktive Auswahl von bis zu acht Parteien treffen", sagte der Sprecher. Ausgewählt werden könne dabei aus allen 40 zur Wahl stehenden Parteien, wobei sich die Sortierung an der Reihenfolge des amtlichen Stimmzettels orientiere. Mit nur einem einzigen Klick könne man neue acht Parteien auswählen und vergleichen.

Volt hofft auf überarbeiteten Wahl-O-Mat

Spätestens am Mittwoch soll die Beschwerde gegen die Entscheidung des VG vorliegen. Millionen Wahlberechtigte nutzen die Anwendung als Orientierungshilfe vor Wahlen, um die eigenen Haltungen mit den zur Wahl stehenden Parteien abzugleichen. Die Partei "Volt", die die Klage angestrengt hatte, teilte mit, man hoffe, dass das auch bald wieder möglich sei - nur eben mit einem Internetangebot in überarbeiteter Form. "In verfassungsgemäßer Weise" leiste der Wahl-O-Mat einen wichtigen und richtigen Beitrag zur politischen Information der Bürger über alle zur Verfügung stehenden Wahlalternativen, betonte die europaweit antretende Partei.

Bisher habe stets die Gefahr bestanden, dass Nutzer nur altbekannte Parteien auswählen und nicht erfahren, dass hohe Übereinstimmung auch zu kleineren Parteien bestehe, sagte Volt-Sprecher Andras Kolenbrander am Dienstag. Für einen fairen Wettbewerb müsse die Bundeszentrale ihr Angebot so umgestalten, dass eine Übersicht mit allen zur Wahl stehenden Parteien sofort angezeigt werde. Die noch junge Partei versteht sich als paneuropäisches Projekt, ihr deutscher Ableger wurde im Frühjahr 2018 registriert.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wie gerecht ist der Wahl-O-Mat?: bpb kündigt Beschwerde an . In: Legal Tribune Online, 21.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35517/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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