Lange hielt der Beschluss des VG Berlin nicht. Dieses hatte die für Samstag geplante Anti-Corona-Demo zunächst unter Auflagen erlaubt. Nun haben sowohl die Polizei als auch der Veranstalter Beschwerde gegen die Entscheidung angekündigt.
Die vom Berliner Polizeipräsidenten verbotene Großdemonstration gegen die Corona-Politik darf stattfinden. Das VG Berlin gab am Freitag grünes Licht, allerdings unter Auflagen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört nicht dazu.
Die Anmelder der Corona-Demo in Berlin wollen das Versammlungsverbot nicht akzeptieren und ziehen vor das VG. Das Gericht will spätestens am Freitag eine Entscheidung fällen.
Am Wochenende wollten Menschen in Berlin wieder gegen Corona-Regeln demonstrieren. Das hat die Versammlungsbehörde nun untersagt. Mit Verweis auf Erfahrungen mit der Demo am 1. August. Es dürfte ein Fall für die Verwaltungsgerichte werden.
Keine Maske, kein Abstand - die Kundgebung von Gegnern der staatlichen Corona-Auflagen in Berlin hat die Politik alarmiert. Wo sind die Grenzen der Versammlungsfreiheit in Zeiten der Pandemie?
Im Januar 2017 kesselte die Polizei rund 200 Demonstranten ein und hielt sie für mehrere Stunden fest. Nach Auffassung des VG war das rechtswidrig. Eine Entschädigung gibt es trotzdem nicht, so das LG Köln.
"Wir bilden zum Töten aus – Hochschule Bremen". Ein Transparent mit dieser Aufschrift hängte der AStA an die Bremer Hochschule, was diese sich nicht gefallen ließ. Zu Recht, wie nun das VG Bremen entschied.
Die Corona-Pandemie ist ein "dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen", findet das BVerfG. Wer mehrmals eine Demo mit 10.000 Teilnehmern durchführen will, muss das daher auch immer wieder vor den Fachgerichten klären.