Nach Ausschreitungen in Leipzig: BMJV lehnt här­tere Strafen gegen Demon­s­tranten ab

von Hasso Suliak

07.09.2020

Nach den Krawallnächten im Leipziger Stadtteil Connewitz, bei denen auch Polizisten leicht verletzt wurden, fordern CDU und CSU für einschlägige Delikte höhere Strafrahmen. Das BMJV winkt ab, die geltende Rechtslage reiche aktuell aus.

Reagiert der Gesetzgeber auf die teilweise gewalttätig verlaufenen Demonstrationen im Leipziger Stadtteil Connewitz mit härteren Strafen? Jedenfalls forderten gegenüber LTO Vertreter der Unionsparteien das Bundesjustizministerium (BMJV) eindringlich zum Handeln auf. Geht es nach CDU und CSU, sollen sowohl der Straftatbestand des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), der den Widerstand gegen Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte unter Strafe stellt, als auch § 114 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) erheblich verschärft und ergänzt werden. Das Ministerium sieht dagegen keinen Änderungsbedarf aktuell.

Die CSU hatte bereits vergangenen Donnerstag, also vor den Ausschreitungen von Leipzig und als Reaktion auf die Vorfälle bei der Anti-Corona-Demo in Berlin, einen Beschluss gefasst, wonach Angriffe auf Polizisten härter bestraft werden sollen. In dem Papier der CSU-Landesgruppe, das den Titel "Randalierer bestrafen, Polizisten schützen – mehr Rückendeckung für Polizei und Sicherheitsbehörden" trägt, wird unter anderem gefordert, die Mindeststrafmaße bei Widerstand gegen und tätlichen Angriffen auf Polizisten deutlich heraufsetzen.

So soll der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1 StGB) statt mindestens nur mit Geldstrafe künftig mit mindestens drei Monaten, der tätliche Angriff auf Polizisten (§ 114 Abs. 1 StGB) mit sechs Monaten und der besonders schwere Fall (§§ 113 Abs. 2, 114 Abs. 2 StGB) jeweils mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. "Wer Polizisten gemeinschaftlich oder mit einer Waffe angreift, kann dann nur unter strengen Voraussetzungen mit einer Bewährungsstrafe davonkommen – und das ist auch richtig so", heißt es in dem Papier.

Neuer Straftatbestand: Rache- und Vergeltungsakte gegen Polizisten

Weiter ist auch eine Ergänzung in § 113 Abs.2 für solche Fälle geplant, bei denen Demonstranten Polizeieinsätze dadurch versuchen zu verhindern, dass sie Straßen blockieren, Barrikaden errichten oder diese anzünden. Die "Beeinträchtigung von Diensthandlungen durch Barrikaden und gewaltsame Blockaden" soll insoweit als besonders schweren Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in das StGB aufgenommen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Außerdem wollen die CSU-Parlamentarier, dass künftig auch Rache- und Vergeltungsakte gegen Polizisten besonders bestraft werden und tätliche Angriffe nicht nur bei, sondern auch wegen der Diensthandlung eines Polizisten unter Strafe stellen. "Dafür wollen wir einen neuen Rache-Paragraphen im Strafgesetzbuch, der alle Tathandlungen unter Strafe stellt, die sich auf eine Diensthandlung beziehen", heißt es in dem Papier.

Gegenüber LTO forderte der zuständige Rechtspolitiker der CSU-Parlamentariergruppe, Dr. Volker Ullrich, die SPD und das BMJV im Gespräch mit LTO eindringlich zum Handeln auf: "Die Vorfälle in Leipzig sind nur das jüngste Beispiel von vielen, wir alle wissen, dass es zu weiteren Ausschreitungen kommen wird. Von unserem Koalitionspartner erwarten wir daher anzuerkennen, dass Hass und Gewalt gegenüber der Polizei ein unerträgliches Ausmaß angenommen haben und Handlungsbedarf besteht. Das BMJV sollte deshalb umgehend einen Gesetzentwurf vorlegen, der unseren Vorschlag nach härteren Strafen für Gewalt gegenüber Polizisten aufgreift", so Ullrich.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dr.Jan-Marco Luczak von der CDU, unterstützt die Forderungen aus seiner Schwesterpartei nach höheren Strafrahmen, insbesondere wenn es zu tätlichen Angriffen gegen Polizisten kommt: "Wer Gewalt gegen Polizisten ausübt, die für unsere Sicherheit und Freiheit ihren Dienst versehen, greift uns alle an und das muss hart bestraft werden. Die Mindeststrafe sollte auf sechs Monate erhöht werden", schrieb Luczak am Sonntag bei Twitter

BMJV: Geltende Strafrahmen reichen aus

Dass die Koalition allerdings nach zahlreichen und häufig nicht wenig umstrittenen Strafverschärfungen in dieser Legislaturperiode – etwa in Sachen Kinderpornografie oder Geldwäsche - auch beim heiklen Thema Demonstrationen auf einen Nenner kommen wird, ist zu bezweifeln. Die SPD-Bundestagsfraktion beantwortete eine entsprechende Anfrage von LTO bis zum Erscheinen dieses Artikels zwar nicht.

Für das SPD-geführte BMJV jedoch besteht offenbar kein Handlungsbedarf, stattdessen verwies man dort gegenüber LTO auf die geltende Rechtslage und die Entwicklungen dieser der vergangenen Jahre: "Der Strafrahmen für diese Delikte wurde bereits im Jahr 2011 von Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe auf bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe angehoben. Im Jahr 2017 wurde der Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte aus § 113 Abs. 1 StGB als eigenständiger Straftatbestand in § 114 Absatz 1 StGB ausgegliedert und der Strafrahmen insoweit nochmals auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre verschärft", so ein Ministeriumssprecher.

Besonders schwere Fälle, bei denen wenn ein Täter oder ein Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, der Angegriffene durch die Gewalttätigkeit in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsbeschädigung gebracht oder die Tat mit einem anderen gemeinschaftlich begangen wird, könnten bereits heute mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden, heißt es aus dem BMJV. Der Sprecher wies darauf hin, dass im Kontext gewaltsamer Demonstrationen weitere Straftatbestände wie "insbesondere der der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB)" in Betracht kämen. "Insoweit reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe."

AfD begrüßt Strafverschärfung, Grüne, Linke und FDP lehnen sie ab

Auch bei Teilen der Opposition stoßen die Unionspläne auf wenig Zustimmung:  "Leider sehen die Unionsparteien in der Erhöhung von Strafrahmen ein Allheilmittel. Es ist weltfremd zu denken, dass sich Kriminelle in einer aufgeheizten Stimmung davon abhalten lassen, Pflastersteine auf Polizisten zu werfen, weil ihnen nun sechs Monate Freiheitsstrafe mehr drohen", erklärte Stephan Thomae, FDP-Fraktionsvize im Bundestag, gegenüber LTO. Ziel müsse es stattdessen sein, solche Taten von vorneherein zu verhindern, etwa durch "mehr Präventionsmaßnahmen im Vorfeld von sich anbahnenden Demonstrationen sowie mehr Polizeipräsenz im Ernstfall."

Ähnlich äußerte sich auch die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Katja Keul: Die gewalttätigen Ausschreitungen in Leipzig seien aufs Schärfste zu verurteilen, die "reflexhaft-hilflose" Forderung nach Mindeststraferhöhungen bringe aber gar nichts. "Viel wichtiger ist es, die Täter rasch und angemessen deutlich zu verurteilen und die Strafen dann auch zu vollstrecken. Die Strafe kann und muss auf dem Fuße folgen. Dafür reicht das vorhandene Recht völlig aus", so Keul.

Friedrich Straetmanns, rechtspolitischer Sprecher der Linken, warnte davor, "wegen einzelner Ereignisse 'schnell mal' den Strafrahmen zu erhöhen." Ein solches Vorgehen entspreche keinesfalls juristischen Sorgfaltskriterien und bediene allein populistische Meinungen. Der aktuelle Strafrahmen sei ausreichend und könne von den Gerichten entsprechend ausgeschöpft werden.

Dagegen begrüßte AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner gegenüber LTO die von der Union geforderten Strafverschärfungen. Er findet, "dass nicht alles nur eine Frage der Strafbarkeit" sei. Der gegenüber Polizeibeamten spürbare Sittenverfall sei auch auf "jahrelange falsche Altparteienpolitik" zurückzuführen, wie sie sich unter anderem in einer "Hätschelung der Antifa" zeige, so SBrandner.

Strafrechtler mehrheitlich skeptisch

Von LTO befragte Strafrechtler reagierten indessen unterschiedlich auf die Unionspläne. Für "gut vertretbar" hält etwa der Tübinger Hochschullehrer Prof. Dr. Jörg Eisele eine Anhebung des Strafrahmens bei § 114 StGB. Eine Erhöhung der Mindeststrafe beim bloßen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht Eisele hingegen skeptisch: "Es gibt auch Fälle bei Polizeikontrollen, die an der Bagatellgrenze liegen", so Eisele. Diskussionswürdig aber, so der Hochschullehrer, sei eine Erhöhung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle in § 113 Abs. 2 StGB, "insbesondere wenn der Täter die Gefahr des Todes des Polizisten herbeiführt oder eine Waffe bei sich trägt".

Der Augsburger Strafrechtler Prof. Dr. Michael Kubiciel warnte im Gespräch mit LTO ebenfalls vor einer Verschärfung der Strafbarkeit in bestimmten Fallkonstellationen. So werde der "tätliche Angriff" auf Polizisten von der Praxis sehr weit verstanden, nämlich als eine "unmittelbar auf den Körper des Beamten abzielende feindselige Aktion ohne Rücksicht auf ihren Erfolg". "Regelmäßig erfasst man damit nicht nur die wirklichen Randalierer, sondern auch die, die bei einer Personenkontrolle auch nur leichten Widerstand leisten. Auch die müssten fortan mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten rechnen", kritisierte Kubiciel die Überlegungen von CDU und CSU. Bedenken hat der Strafrechtler auch im Hinblick auf eine neue Strafandrohung im Falle von Barrikaden: "Das Blockieren von Straßen kann auch durch Sitzblockaden erfolgen. Diese fallen nur unter zusätzlichen Umständen unter den Tatbestand der Nötigung und können daher nicht pauschal als qualifizierte Widerstandshandlung i.S.d. § 113 StGB behandelt werden."

Der Göttinger Strafrechtler Prof. Dr. Kai Ambos forderte die Politik auf, "vor irgendwelchen weiteren Strafschärfungen zunächst einmal die Anwendung der aktuellen Rechtslage empirisch zu überprüfen." Die von der CSU geforderte Untersuchung zum Schutz von Polizisten vor Gewalt solle zudem auf Gewalt durch Polizisten erweitert werden, findet Ambos. Insoweit müssten auch die einschlägigen Straftatbestände, insbesondere § 340 StGB (Körperverletzung im Amt), in den Blick genommen werden. Ebenso müssten endlich Untersuchungen über rechtsextreme Strukturen in der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden in Auftrag gegeben werden. Notwendig sei, so Ambos, eine "umfassende Untersuchung, die nicht von bestimmten, empirisch ungesicherten Vorannahmen ausgeht, wie sie leider im CSU-Papier auftauchen." Das relativ hohe Sicherheitsniveau in Deutschland sei nicht nur durch gute Polizeiarbeit erklärbar.

"Die immerwährende Routine, mit der große Teile der regierenden Rechtspolitik auf so gut wie jede innergesellschaftliche Konfliktlage mit einem Strafschärfungsverlangen reagieren, spricht für sich", kommentiert Prof. Dr. Ralf Kölbel von der LMU München das Vorhaben.

Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Nach Ausschreitungen in Leipzig: BMJV lehnt härtere Strafen gegen Demonstranten ab . In: Legal Tribune Online, 07.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42725/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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