Der BGH will wissen, wer seit Inkrafttreten der DSGVO zivilrechtlich gegen Datenschutzverstöße vorgehen darf: Nur die Datenschutzbehörden und Betroffene? Oder auch Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentralen?
Keine Bedienung in Restaurants ohne Daten-Preisgabe: Nach einer LTO-Veröffentlichung und einem Rüffel durch den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten hat Baden-Württemberg seine Gaststättenverordnung geändert.
Früher war es der Anruf beim vorherigen Arbeitgeber, heute prüfen Personaler die Bewerber vorab mithilfe des Internets. Das ist nicht ganz unproblematisch und nur in engen Grenzen erlaubt, zeigt Roland Klein.
Restaurants dürfen in vielen Bundesländern öffnen, wenn sie die Kontaktdaten ihrer Gäste aufnehmen. Mancherorts herrscht aber Unklarheit, denn die Corona-Regeln sind unterschiedlich formuliert.
Nur weil man Abgeordneter ist, darf man nicht automatisch auch Grundbücher einsehen, entschied der BGH und wies die Beschwerde einer Berliner Politikerin ab, nicht in den Einträgen recherchieren zu dürfen.
In Zeiten der Corona-Pandemie beliebte Videokonferenz-Dienste provozieren datenschutzrechtliche Kritik. Leider trägt das derzeitige Verhalten vieler Datenschutzbehörden kaum dazu bei, hier Sicherheit zu schaffen.
Schnell eine Sprachnachricht an den Mandaten bei Whatsapp schicken, während die Tochter gegenübersitzt? Mit dem Kollegen per Zoom das Mandat besprechen? Den Rechner ungesichert stehen lassen? Was jetzt geht und was nicht, zeigt Maya El-Auwad.
Je länger die Epidemie dauert, desto weniger ist die Logik der kurzfristigen Maßnahme adäquat. Für Sebastian Löffler kann die Corona-App Freiheit schaffen - wenn der Gesetzgeber den Rahmen richtig gestaltet.