Der EuGH hat am Mittwoch entschieden, dass dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Damit dürfen Webseitenbetreiber sie nur verarbeiten, wenn sie die strengen Vorgaben des Datenschutzes einhalten.
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Vier Jahre lang hat eine unabhängige wissenschaftliche Kommission untersucht, wie das BMJV in den fünfziger und sechziger Jahren mit der NS-Vergangenheit umgegangen ist. Die Ergebnisse seien "bedrückend", so Bundesjustizminister Maas.
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