Die juristische Presseschau vom 5. April 2013: OLG München weiter in Kritik – Pfarrer vor Gericht – Lottospieler im Pech

05.04.2013

Weitere Themen - Justiz

AG Dresden – Prozess gegen Nazi-Gegner: Gestern hat vor dem Amtsgericht Dresden der Prozess gegen den Jenaer Pfarrer Lothar König wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Strafvereitelung begonnen. Nach Bericht der taz (Michael Bartsch) wird ihm vorgeworfen, im Februar 2011 bei einer Demonstration gegen einen Aufmarsch Rechtsextremer in Dresden zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben. König habe sich im Prozess laut spiegel.de (Julia Jüttner) in einer "denkwürdigen Rede" gegen die Vorwürfe verteidigt.

Die SZ (Cornelius Pollmer) widmet Königs Verteidiger Johannes Eisenberg besondere Aufmerksamkeit. Dieser sei nicht nur als fähiger Anwalt, sondern auch aus "krawallhumoriger Anwalt-Darsteller" bekannt, weshalb es kaum überrasche, dass der Verhandlung der Vorwurf eines mehraktigen "juristischen Vorspiels" vorangegangen sei.

LArbG Hessen – Mitarbeiterkontrolle: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat gestern das Verfahren zwischen der Modekette Hollister und dem einzigen Betriebsrat des Unternehmens in der Frankfurter Filiale wegen überzogener Mitarbeiterkontrollen eingestellt. Zuvor hatten sich die Parteien auf eine neue Verfahrensweise für stichprobenartige Kontrollen geeinigt. Danach sollen Taschen der Mitarbeiter nunmehr nach dem "Würfelprinzip" kontrolliert werden, um mögliche Diebstähle des Personals aufzudecken. Die taz (Barbara Dribbusch), lto.de und spiegel.de berichten.

BAG zu Sozialplanabfindungen: Die Rechtsanwältin Eva Wißler bespricht auf dem Handelsblatt-Rechtsboard eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vergangenen Monat, wonach betriebliche Sozialpläne bei der Bemessung von Abfindungen die Möglichkeit von Mitarbeitern berücksichtigen dürfen, eine vorgezogene gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Die Debatte um Altersdiskriminierung in betrieblichen Sozialsystemen, ausgelöst durch die Andersen-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010, habe in Deutschland zu zahlreichen Verfahren zur Sozialplanabfindung geführt. Das Gericht habe sich nun klar auf die Seite der Arbeitgeber und Betriebsräte geschlagen und diesen einen großen Ermessensspielraum für die Gestaltung von Sozialplänen zugesprochen.

LSG Rheinland-Pfalz zu Auto als Unterkunft: Das Landessozialgericht hat nach Meldung von lto.de entschieden, dass ein Hartz-IV-Empfänger keinen Zuschuss für sein zum Wohnen umgebautes Fahrzeug erhält. Anders als ein Wohnmobil gelte das Fahrzeug nicht als Unterkunft, weil darin keine Privatsphäre gewährleistet sei, so die Begründung.

BFH zu fehlerhaften Steuerbescheiden: Die Welt (Kathrin Gotthold) bespricht ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach keine Steuerhinterziehung begeht, wer einen fehlerhaften Steuerbescheid nicht korrigieren lässt. Bedingung sei indes, dass die Steuererklärung richtig und vollständig war.

FG Hamburg zu Bettensteuer: Das Finanzgericht Hamburg hat den Antrag eines Hoteliers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Bettensteuer zurückgewiesen. Wie lto.de knapp berichtet, stelle es keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, dass Hotels ihre Gäste nun befragen müssen, ob sie geschäftlich unterwegs und damit nicht steuerpflichtig seien, und entsprechende Nachweise erstellen müssen. Satzungen anderer Städte waren dagegen zuvor vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.

Weiterverkauf "gebrauchter" Musikdateien: Nachdem ein New Yorker Bezirksgericht diese Woche entschieden hat, dass der Weiterverkauf "gebrauchter" Musikdateien illegal sei, befassen sich die Rechtsanwälte Hauke Hansen und Oliver Wolff-Rojczyk auf lto.de mit der deutschen Rechtslage zu dieser Frage. So habe der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr – anders als die deutschen Oberlandesgerichte – eine entsprechende Frage hinsichtlich gebrauchter Software gegenteilig entschieden. Allerdings könne dieses Urteil nicht unmittelbar auf andere digitale Werke übertragen werden, weil dann nicht die Software-Richtlinie, sondern die abweichende Urheberrechts-Richtlinie zur Anwendung komme.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. April 2013: OLG München weiter in Kritik – Pfarrer vor Gericht – Lottospieler im Pech . In: Legal Tribune Online, 05.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8465/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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