Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2014: Ermittlungen gegen Mappus eingestellt – Rechtmäßigkeit von Schiedsgerichtsverfahren – Thomas Fischer zu Juristenausbildung

30.10.2014

Justiz

BGH zu Flugmeilen: Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines Reisenden zurückgewiesen, der mit seinen Flugmeilen das Ticket eines anderen bezahlt hatte. Dem Betroffenen wurde nach dem Verkauf der Meilen seine Teilnahme an dem Prämienprogramm für Vielflieger, "Miles & More", untersagt. Das Gericht entschied, dass es der Lufthansa frei stehe, entsprechendes Verhalten zu verbieten. Dies melden neben der LTO die FAZ (Joachim Jahn) und lawblog.de (Udo Vetter) .

BGH zu Verbraucherkrediten: Im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Verbraucherkrediten vom vergangenen Dienstag beantwortet die heutige SZ (Harald Freiberger) die praxisrelevanten Fragen – unter anderem, bis wann Bankkunden handeln müssen oder wie Ansprüche gesichert werden können. Verbraucher können nach dem Urteil Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite zurückfordern.

LG Köln – Kohl: Die Anwälte von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) haben vor dem Landgericht Köln nun auch eine einstweilige Verfügung gegen den Co-Autor von Heribert Schwan, Tilman Jens, beantragt. Jens soll es damit verboten werden, die entsprechenden Zitate Kohls auch außerhalb des Buches zu verbreiten. Das LG wird am heutigen Donnerstag über diesen Antrag sowie über Anträge gegen Schwan und dessen Verlag verhandeln. Dies meldet tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof).

StA Traunstein – Polizeilicher Schusswaffeneinsatz: Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung des Cannabisdealers Andre B. Dieser wurde auf der Flucht vor der Polizei von einem Beamten erschossen. Die SZ (Heiner Efferin/Katja Riedel) nimmt dies zum Anlass, um anhand des Falles den Schusswaffeneinsatz von Polizisten zu hinterfragen und Kritik am Vorgehen der Beamten zu üben.

OLG München – NSU: Ein ehemaliger V-Mann und früherer Neonazi, welcher dem brandenburgischen Verfassungsschutz auch Informationen über den NSU vermittelte, darf im Prozess vor dem Oberlandesgericht München aussagen. Das Innenministerium teilte am gestrigen Mittwoch mit, dass von einem hinreichenden Schutz des Zeugen auszugehen sei. Er befinde sich seit 14 Jahren im Zeugenschutzprogramm. Dies melden die SZ und die taz.

OVG Münster* – Gorch Fock: Die Eltern der verunglückten "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken haben vor, in Berufung zu gehen. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte eine Entschädigung abgelehnt, da bei der Dienstausübung der Verunglückten keine besondere Lebensgefahr vorgelegen habe. Eigentlich sei die Möglichkeit einer Berufung im vorliegenden Fall ausgeschlossen. Die Eltern wollen jedoch einen entsprechenden Antrag beim Oberverwaltungsgericht Münster* stellen. Dies meldet die Welt.

*Anm. d. Red.: Der Instanzenzug nach dem VG Aachen führt selbstverständlich zum Oberverwaltungsgericht Münster. In Köln gibt es hingegen kein OVG. Wir bitten, die zunächst erfolgte Übernahme der falschen Information aus der Welt zu entschuldigen. Geändert am 5.11.2014, 10:53 Uhr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2014: Ermittlungen gegen Mappus eingestellt – Rechtmäßigkeit von Schiedsgerichtsverfahren – Thomas Fischer zu Juristenausbildung . In: Legal Tribune Online, 30.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13645/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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