Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2014: Ermittlungen gegen Mappus eingestellt – Rechtmäßigkeit von Schiedsgerichtsverfahren – Thomas Fischer zu Juristenausbildung

30.10.2014

Recht in der Welt

Korruption in der Justiz: In der heutigen SZ beschreibt Basil Fernando, Jurist und Träger des alternativen Nobelpreises, weshalb Korruption in der Justiz eine der wichtigste Armutsursachen in den betroffenen Ländern darstellt. So bedingen beispielsweise bestechliche Richter und Staatsanwälte Ungleichheit und Ungerechtigkeit vor Gericht. Er moniert daher, dass mit der Bekämpfung der Armut auch der Aufbau eines funktionierenden Justizsystems erfolgen müsse. Er sieht hierin auch eine Aufgabe für Menschenrechtsorganisationen.

Bangladesch – Todesurteil: In Bangladesch wurde Motiur Rahman Nizami, ehemaliger Führer einer islamistischen Miliz, wegen mehrerer Morde und Gewaltverbrechen zum Tode verurteilt. Dies entschied ein Sondertribunal in Bangladesch, welches sich mit den Verbrechen im Zusammenhang mit der Abspaltung Bangladeschs von Pakistan im Jahre 1971 befasst. Die Legitimität des Gerichts ist international umstritten. Kritisiert wird auch, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung nach so langer Zeit kaum noch möglich ist. Gegner der Regierung sehen in dem Todesurteil vom gestrigen Mittwoch einen politisch motivierten Akt zur Schwächung der Opposition. Ein Menschenrechtsexperte von Human Rights Watch teilt diese Kritik und moniert ferner, dass den Angeklagten wesentliche Rechte vorenthalten werden. Dies berichtet die SZ (Arne Perras) und beschreibt darüber hinaus politische Probleme Bangladeschs, welche sich womöglich auf eine neutrale Rechtsprechung des Tribunals auswirken.

Juristische Ausbildung

Thomas Fischer zum Jurastudium: Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, äußerte sich im Interview mit Zeit Campus (Leonie Seifert) zu Inhalt und Anspruch der Juristenausbildung. Es ist seit dem gestrigen Mittwoch auf zeit.de abrufbar. Fischer hält das Jurastudium für leicht, solange man sich nicht mit dem kontinuierlichen Erlernen von Einzelfällen beschäftigt. Diesbezüglich kritisiert er sowohl die Studenten als auch Universitäten und Repetitorien. Seines Erachtens sind letztere ohnehin obsolet. Fischer bietet eine Alternative zum Auswendiglernen der Einzelfälle. Es sei vielmehr sinnvoll, sich die juristische Herangehensweise, die systematisch normativen Regeln zur Lösung der Fälle, anzueignen. Zudem moniert er, dass Jurastudenten die für Juristen notwendigen "Softskills", wie beispielsweise die Verhandlungskompetenz, in der Ausbildung kaum  lernen. Er spricht des Weiteren über die Arbeitsaussichten von Juristen und geht dabei insbesondere auf die Optionen von Absolventen ohne zweites Staatsexamen ein.

Sonstiges

Buchrezension: Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Norbert Blüm (CDU) übt in seinem kürzlich erschienenen Buch erhebliche Kritik an der Justiz und ihren Akteuren. Dies ergibt sich bereits aus dem Titel: "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik". Für Die Zeit rezensiert Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, die Lektüre. Süffisant geht er dabei zunächst auf Blüm selbst und dessen Beweggründe ein. Anhand mehrerer Beispiele illustriert Fischer die – seines Erachtens – "unstrukturierte Abfolge von Beschimpfungen und Behauptungen" Blüms. Neben weitreichender Kritik räumt der Richter auch ein, dass eine Beanstandung von Justizfehlern berechtigt sei, Blüm diese jedoch zu undifferenziert und vorbei an Sachfragen betreibe.

Fiskus gegen Airbnb: Die SZ (Joachim Jahn) schildert steuerrechtliche Probleme beim Angebot von Dienstleistungen über Airbnb und geht dabei auch auf Uber ein. So sei eine regelmäßige Vermietung von Wohnungen und Zimmern gegen Entgelt steuerrechtlich nur zulässig, wenn für "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" Einkommenssteuer abgeführt wird. Gegebenenfalls sei sogar eine Umsatz- und Gewerbesteuer zu zahlen, wenn der Vermieter die Grenze der Gewerblichkeit überschreitet. Auch käme es zu Wettbewerbsnachteilen für Betreiber von Herbergen. Steuerbehörden stehen zwar noch vor Schwierigkeiten bei der Kontrolle, beginnen aber in einigen Bundesländern bereits mit der Ermittlung entsprechender Steuerrechtsverstöße.

Hooligan-Ausschreitungen: Christian Bommarius (berliner-zeitung.de) kommentiert die Gewaltexzesse von Hooligans auf der Demonstration gegen Salafisten in Köln. Er hält die Ansicht für falsch, dass ein Verbot solcher Versammlungen kaum zu erreichen sei. Zwar seien die Hürden für Demonstrationsverbote sehr hoch, jedoch schütze das Grundgesetz nicht den Missbrauch des Versammlungsrechts für derartige Ausschreitungen.

Das Letzte zum Schluss

Mörderische Liebe: In Brasilien haben sich zwei Mörderinnen hinter Gittern verliebt und im Gefängnis geheiratet. Aus Liebe opferte sogar eine der beiden ihre Privilegien im offenen Vollzug und begab sich wieder in den geschlossenen, um dort zusammen mit ihrer Frau im "Pavillon der Eheleute" leben zu können. Davon, dass man auch unter eher unglücklichen Umständen sein Liebesglück finden kann, berichtet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

*Anm. d. Red.: Der Instanzenzug nach dem VG Aachen führt selbstverständlich zum Oberverwaltungsgericht Münster. In Köln gibt es hingegen kein OVG. Wir bitten, die zunächst erfolgte Übernahme der falschen Information aus der Welt zu entschuldigen. Geändert am 5.11.2014, 10:53 Uhr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2014: Ermittlungen gegen Mappus eingestellt – Rechtmäßigkeit von Schiedsgerichtsverfahren – Thomas Fischer zu Juristenausbildung . In: Legal Tribune Online, 30.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13645/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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