Die juristische Presseschau vom 30. August 2013: Befangenheit in Den Haag – Privatisierungsbremse in Bremen – Geschlechtsspezifisches Schmerzensgeld

30.08.2013

Weitere Themen - Justiz

BGH zu Terrorhelfer: Nach Meldung von lto.de hat der Bundesgerichtshof die gegen eine Verurteilung wegen Werbung für eine für eine ausländische terroristische Vereinigung und anderer Delikte eingelegte Revision als unbegründet verworfen. Gegenstand des vorinstanzlich vom Oberlandesgericht Koblenz verhandelten Falls war insbesondere die Verlinkung eines Enthauptungs-Videos.

BAG - Kündigungsgrund HIV-Infektion: Liz Collet berichtet im Jus@Publicum-Blog über Verfahrensverlauf und Hintergründe einer zweijährigen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung um die Wirksamkeit einer Probezeit-Kündigung, die am Ende des Jahres vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt wird. Dem Kläger, einem chemisch-technischen Assistenten in der Arzneimittelherstellung, war wegen seiner HIV-Infektion gekündigt worden. Mit seiner bislang erfolglosen Klage macht er geltend, dass die Infektion als Behinderung einzustufen sei.

BVerwG zu Dienstunfall: Führt eine vom Dienstherrn organisierte Schutzimpfung im Anschluss zu gesundheitlichen Problemen, kann dies als Dienstunfall zu werten sein. Die Impfung sei eine dienstliche Veranstaltung, entschied das Bundesverwaltungsgericht nach Meldung von lto.de.

LG Potsdam zu Hells Angels: Nach Meldung der FAZ (Mechthild Küpper) hat das Landgericht Potsdam zwei Mitglieder der Hells Angels wegen versuchten Mordes zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Verurteilten hätten im Dezember 2011 einen Mann niedergestochen, der zuvor den Präsidenten einer lokalen und mittlerweile verbotenen Hells Angels-Gruppe beleidigt habe.

LG Bremen zu Totschlag: Das Landgericht Bremen hat einen Mann wegen der Tötung seiner 82-jährigen Mutter zu sieben Jahren Haft verurteilt. Wie die taz-Nord (Simone Schnase) schreibt, hatte der Verurteilte behauptet, die durch Ersticken mit einem Kissen ausgeführte Tat aus "Altruismus" gegenüber dem bettlägerigen Opfer begangen zu haben. Das Gericht habe diese Erklärung als Rationalisierung der Tötung gewertet.

StA Bonn – Jürgen Schneider: Der in den 1990er Jahren wegen Betruges in Milliardenhöhe zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Jürgen Schneider ist erneut in das Visier der Ermittlungsbehörden gelangt. Wie das Handelsblatt (cs) schreibt, hat die Staatsanwaltschaft Bonn den mittlerweile 79-jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges in sechs Fällen angeklagt. Schneider soll in den Jahren 2008 und 2009 Unternehmer über seine Absicht und Fähigkeit zu Investitionen getäuscht und als Vertrauensbeweis von den Geschädigten vorab finanzielle Sicherheiten gefordert haben.

Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote: Nach Rücknahme der beim Bundesarbeitsgericht eingelegten Revision ist ein arbeitnehmerfreundliches Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zu arbeitsrechtlichen Wettbewerbsverboten vom Februar nun rechtskräftig. Wie Rechtsprofessor Michael Fuhlrott für lto.de ausführt, hatte die Vorinstanz in Abweichung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu rechtlich fehlerhaften und damit unverbindlichen Wettbewerbsverboten entschieden, dass Betroffene ihrem ehemaligen Arbeitgeber nicht mitteilen müssten, ob sie sich an das Verbot halten wollten. Es würde genügen, wenn sie dies tatsächlich täten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. August 2013: Befangenheit in Den Haag – Privatisierungsbremse in Bremen – Geschlechtsspezifisches Schmerzensgeld . In: Legal Tribune Online, 30.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9463/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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