Die juristische Presseschau vom 29. November 2017: Reso­zia­li­sie­rung übers Telefon / BGH zu Bade­auf­sicht / Freie Fahrt für Elb­ver­tie­fung

29.11.2017

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich zu Telefontarifen hinter Gittern. Außerdem in der Presseschau: der Bundesgerichtshof klärt die Pflichten einer Badeaufsicht und das Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen die Elbvertiefung ab.

Thema des Tages

BVerfG zu Resozialisierung: Die gegenüber Strafgefangenen in Rechnung gestellten Telefontarife dürfen nicht ohne Grund deutlich über jenen liegen, die in Freiheit verlangt werden. Die Verhältnisse sollten im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst sein. Die in einem schleswig-holsteinischen Gefängnis abgerechneten Tarife verstoßen nach diesen vom Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 11. November klargestellten Grundsätzen gegen das Resozialisierungsgebot. Über die insoweit erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Häftlings berichten lto.de, taz (Tobias Schulze) und lawblog.de (Udo Vetter). Auch wenn sich die Haftanstalt durch einen langfristigen Vertrag mit einem Telefonanbieter gebunden habe, müsse sichergestellt sein, dass die von den Häftlingen verlangten Entgelte marktgerecht seien.

Rechtspolitik

Minderheitsregierung: Rechtsprofessor Thorsten Kingreen kritisiert auf verfassungsblog.de die Vorstellung, der Bundespräsident müsse die verfahrenen Bemühungen der Regierungsbildung wieder in Gang bringen. Deutschland sei eine Republik ohne Bedarf an tatsächlichen oder Ersatz-Monarchen. Dementsprechend stehe das nun mal gewählte Parlament in der Pflicht, zu handeln.

Schwarzfahren: In die Debatte über eine Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung komme Bewegung, konstatiert die FAZ (Alexander Haneke). Es habe nun auch ein "gestandener Konservativer" wie der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) unter Verweis auf die hohe Anzahl von Ersatzfreiheitsstrafen in seinem Bundesland eine Reform vorgeschlagen. Der Beitrag erläutert hiervon ausgehend den Unterschied zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Produktpiraterie: Die EU-Kommission will Bezahldienstleister, Werber und Transportunternehmen durch freiwillige Vereinbarungen dazu bringen, verstärkt gegen den Handel mit gefälschten Produkten vorzugehen. Nach dem Bericht des Hbl (Till Hoppe) reichen diese am heutigen Mittwoch von einer Gruppe von Markenfirmen vorgestellten Pläne der Kommission nicht aus. In einem gemeinsamen Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hätten die Unternehmen unter anderem eine Überarbeitung der EU-Richtlinie für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verlangt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. November 2017: Resozialisierung übers Telefon / BGH zu Badeaufsicht / Freie Fahrt für Elbvertiefung . In: Legal Tribune Online, 29.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25735/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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