Die juristische Presseschau vom 29. November 2017: Reso­zia­li­sie­rung übers Telefon / BGH zu Bade­auf­sicht / Freie Fahrt für Elb­ver­tie­fung

29.11.2017

Recht in der Welt

EGMR/Türkei – Journalisten: Suat Corlu, der Ehemann der in der Türkei inhaftierten Journalistin Mesale Tolu, ist aus der Haft entlassen worden. Das gegen ihn betriebene Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation laufe aber weiter, meldet zeit.de. Die Türkei habe zudem ihre Stellungnahme zur Beschwerde des Journalisten Deniz Yücel beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

USA/Türkei – Erdogan: Ab dem kommenden Montag muss sich der türkisch-iranische Goldhändler Reza Zarrab vor einem New Yorker Gericht wegen des Verstoßes gegen US-Sanktionen gegen den Iran verantworten. Mögliche Aussagen befürchte vor allem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, schreibt spiegel.de (Maximilian Popp). Der Angeklagte habe vor seiner Festsetzung regen Kontakt zur Familie des Präsidenten gepflegt.

Israel – Ermittlungsergebnisse: Die israelische Knesset hat in erster Lesung ein Gesetz verabschiedet, das es Polizei und Staatsanwaltschaft verbietet, abgeschlossene Ermittlungsergebnisse vor Erhebung einer Anklage zu veröffentlichen. Kritiker sprächen von einem "Netanjahu-Gesetz", schreibt die FAZ (Jochen Stahnke). Gegen den Ministerpräsident wird zur Zeit in mehreren Korruptionsfällen ermittelt.

Juristische Ausbildung

Mooting: Die studentischen Mitarbeiter Fabian Eichberger und Magdalena Göbel werben auf juwiss.de dafür, Mooting, die Teilnahme an sogenannten Moot Courts, in die universitäre Ausbildung von Juristen zu integrieren.

Sonstiges

Asylrecht: Einen ausführlichen Überblick zu Fakten des Asylrechts gibt lto.de (Tanja Podolski).

EZB-Mandat: Die Europäische Zentralbank verstößt mit ihren jüngst veröffentlichten Leitlinien zum Umgang mit sogenannten faulen Krediten gegen ihr Mandat. Zu dieser Einschätzung gelangt ein im Auftrag des Europäischen Rats erstelltes Rechtsgutachten, über das die FAZ (Philipp Plickert) berichtet.

Das Letzte zum Schluss

Identifizierung leicht gemacht: Ein Ausbrecher aus einer kalifornischen Haftanstalt dürfte sich nach der Prognose von bild.de nicht allzu lang seiner Freiheit erfreuen. Der Häftlich hat sich nämlich ein Tattoo, das einen Totenschädel nachempfindet, stechen lassen – im Gesicht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

 

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. November 2017: Resozialisierung übers Telefon / BGH zu Badeaufsicht / Freie Fahrt für Elbvertiefung . In: Legal Tribune Online, 29.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25735/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen