Die juristische Presseschau vom 27. – 29. Juli 2013: Wer liest am BGH die Akten? – Zschäpe-Verteidigerin flieht – Rapper prellt Finderlohn

29.07.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Bradley Manning: Im Prozess gegen den Wikileaks-Informanten Bradley Manning haben vor dem Militärgericht in Fort Meade die Plädoyers begonnen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Ex-Soldaten als "Verräter", welcher den USA schaden wollte, um sich wichtig zu machen, berichtet die Samstags-taz (Antje Passenheim). Die Verteidigung nannte Manning laut spiegel.de dagegen einen naiven "Idealisten", der über Kriegsgräuel aufklären wollte.

USA – Daimler und Argentinien: Die Montags-FAZ (Corinna Budras) berichtet über einen Prozess vor dem US-Supreme Court. Dort geht es um die Frage, ob Daimler Benz wegen mutmaßlicher Verwicklungen in Entführungen von argentinischen Betriebsräten in den 70er-Jahren vor US-Gerichten verklagt werden kann. In einer Stellungnahme sprechen sich deutsche und amerikanische Wirtschaftsverbände vehement dagegen aus. Die FAZ zeichnet dabei die Diskussion um die weltweite Zuständigkeit von US-Gerichten nach.

USA – Entlassung wegen sexueller Anziehung: Das Oberste Gericht von Iowa hat die Entlassung einer Zahnarzthelferin durch ihren Zahnarzt gebilligt. Dieser hatte angegeben, die Frau ziehe ihn so an, dass er um seine Ehe fürchte. Die Entlassene sah darin eine Geschlechtsdiskriminierung. Das Gericht entschied nun, dass  Führungspersonen Angestellte entlassen dürfen, die ihnen als Bedrohung der eigenen Ehe erscheinen, meldet spiegel.de.

Serbien – Prozess gegen Oligarchen: Die Montags-FAZ (Michael Martens) schildert die Ermittlungen gegen den serbischen Oligarchen Miroslav Mišković, dem Veruntreuung und Steuerhinterziehung vorgeworfen werden. Der unter Milosevic groß gewordene Mišković versuche mit Hilfe von US-PR-Firmen, den Prozess als politische Verfolgung darzustellen.

Italien – Berlusconi: Am Dienstag will der italienische Kassationsgerichtshof über den Vorwurf des Steuerbetrugs gegen Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi entscheiden. In erster Instanz war Berlusconi zu vier Jahren Haft und Verlust seiner politischen Ämter verurteilt worden. Die Samstags-taz (Michael Braun) beschreibt die politischen Rahmenbedingungen des Verfahrens. Die Montags-SZ (Andrea Bechstein) portraitiert Antonio Esposito, den Präsidenten des zuständigen zweiten Strafsenats am Kassationsgericht, er sei kein Linker.

Weitere Themen – Juristische Ausbildung und Karriere

Berufsstart: spiegel.de gibt Tipps für den juristischen Berufsstart, insbesondere für Bewerber ohne Topnoten.

Sonstiges

GPS in Polizeiwagen: Streifenwagen in Hamburg sollen mit GPS-Sendern ausgestattet werden, um Einsätze besser koordinieren zu können. Polizisten kritisieren die Überwachung. Der Polizeirechtler Frank Braun sieht auf lto.de jedoch keine rechtlichen Probleme. Die Regelung sei nach den Grundsätzen des Arbeitnehmer-Datenschutzes zulässig, weil es einen sinnvollen Grund für das Tracking-System gebe.

Beihilfe zur NSA-Spionage: zeit.de (Zacharias Zacharakis) sprach mit dem Nachrichtendienstrechtler Nikolaos Gazeas über die Ausforschung deutscher Telekommunikation durch die NSA. Sollten sich NSA-Mitarbeiter in Deutschland wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit strafbar gemacht haben, kämen verschiedene Formen der Beihilfe durch deutsche Beamte und Politiker in Betracht. Ein Anfangsverdacht liege aber noch nicht vor.

Kita-Klagen: Die FAS (Dyrk Scherff) schildert die Rechtslage mit Blick auf den ab 1. August einklagbaren Rechtsanspruch auf staatliche Kinderbetreuung für Einjährige.

Gerichts- und Anwaltskosten: Ebenfalls ab dem 1. August gilt das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Die Montags-Welt (Monika Hillemacher) schildert, wie sich Gerichts- und Anwaltskosten erhöhen. Außerdem werden die Regeln der Prozesskosten- und Beratungshilfe erläutert.

Lärm: Der Focus (Stefanie E. Stallmann) erläutert Rechtslage und Gerichtsurteile zu Lärmgrenzen.

Das Letzte zum Schluss

Eine Million Finderlohn: Dem Rapper Ryan Leslie wurde 2010 in Deutschland ein Laptop gestohlen, er lobte eine Million Dollar Finderlohn aus, weil dort unveröffentlichte Kompositionen enthalten waren. Ein Handwerker fand den Laptop, doch Leslie verweigerte den Finderlohn, angeblich ließen sich die entscheidenden Dateien nicht mehr öffnen. Der Handwerker klagte den Finderlohn ein und bekam vor einigen Monaten von einem US-Geschworenengericht Recht. Jetzt schob der Handwerker noch eine Betrugsklage gegen den Rapper nach, weil dieser seine Geschäfte in eine neue Firma verlagert habe, um sich den Ansprüchen zu entziehen, berichtet die Samstags-FAZ (Norbert Kuls).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. – 29. Juli 2013: Wer liest am BGH die Akten? – Zschäpe-Verteidigerin flieht – Rapper prellt Finderlohn . In: Legal Tribune Online, 29.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9232/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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