Die juristische Presseschau vom 27. – 29. Juli 2013: Wer liest am BGH die Akten? – Zschäpe-Verteidigerin flieht – Rapper prellt Finderlohn

29.07.2013

Kann ein BGH-Strafsenat vernünftig über eine Revision beraten, wenn nur zwei von fünf Richtern die Akten gelesen haben? Das fragt sich BGH-Richter Thomas Fischer. Außerdem in der Presseschau: Das BVerfG hat keine Bedenken gegen Briefwahl, die Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm fühlt sich gemobbt und flieht nach Köln, ein deutscher Handwerker verklagt einen US-Rapper wegen Betrugs.

BGH – Vier- oder Zehn-Augen-Prinzip: Bei strafrechtlichen Revisionsentscheidungen ohne mündliche Verhandlung lesen bisher nur zwei von fünf zuständigen BGH-Richtern die Akten, der Berichterstatter und der Vorsitzende. Die anderen drei Richter eines Strafsenats bekommen den Vorgang vom Berichterstatter mündlich vorgetragen. Dies kritisiert der Vorsitzende Richter am BGH Thomas Fischer in einem Aufsatz, den er gemeinsam mit seinen Senatskollegen Ralf Eschelbach und Christoph Krehl in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Strafverteidiger veröffentlicht hat sowie in einem Aufsatz in der kommenden Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Strafrecht*. Der Spiegel (Dietmar Hipp, Zusammenfassung) und die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) greifen diese Veröffentlichungen auf und fassen die Ergebnisse zusammen. Wie es heißt, folgen die BGH-Richter in der Regel dem Vorschlag des jeweiligen Berichterstatters. Dies führe zu Divergenzen, weil die Berichterstatter unterschiedlich streng seien. Künftig wolle der 2. BGH-Strafsenat, dem Fischer vorsteht, testen, dass alle Richter die Revisionsakten lesen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

NSA-Überwachung: Nur rund 10.000 Menschen nahmen an 30 bis 40 Demonstrationen gegen die NSA-Überwachung teil. Christian Rath (Montags-taz) erklärt dies damit, dass die massenhafte Speicherung deutscher Daten in den USA noch nicht ersichtlich missbraucht wurde. Reinhard Müller (Montags-FAZ) attestiert den Kritikern "Verschwörungstheorien, Antiamerikanismus und Rechts- wie Realitätsunkenntnis" und schließt sich damit Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) an.

Staatsanwaltschaft: In ihrer Serie zu den Wahlprogrammen der Parteien vergleicht lto.de (Claudia Kornmeier) diesmal die Positionen zur Staatsanwaltschaft. Die kleinen Parteien wollten das externe Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften abschaffen. CDU und SPD äußerten sich nicht zu dieser Frage.

*Aufgrund eines Hinweises von Wolfgang Janisch in den Kommentaren, s.u., haben wir die zuvor nicht erwähnte NStZ-Veröffentlichung nachgetragen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. – 29. Juli 2013: Wer liest am BGH die Akten? – Zschäpe-Verteidigerin flieht – Rapper prellt Finderlohn . In: Legal Tribune Online, 29.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9232/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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