Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2013: 20 Jahre Abtreibungsurteil – Fördergesetz für Migranten – schlechtes Juristendeutsch

28.05.2013

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BGH zu Fristwahrung: Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs dürfen Gerichte aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens die Anforderungen, die es an den fristgemäßen Eingang eines Schriftstücks stellen, nicht übertreiben. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Rechtsanwalt einen Schriftsatz wenige Minuten vor Fristablauf um 24 Uhr an das Landgericht Frankfurt gefaxt – richtiger Empfänger wäre aber das Oberlandesgericht gewesen. Da es bei den Frankfurter Gerichten aber eine "Gemeinsame Eingangsstelle" gibt, an der alle Sendungen auflaufen, auch wenn die einzelnen Behörden und Gerichte verschiedene Faxnummern haben, kam es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gerade nicht darauf an, ob das Fax auch an die richtige Durchwahlnummer gesendet wurde. lawblog.de (Udo Vetter) bespricht die Entscheidung.

ArbG Frankfurt zu Mobbing bei der Deutschen Bank: Die Klage eines indischen Mitarbeiters gegen die Deutsche Bank wegen Mobbings ist vor dem Frankfurter Arbeitsgericht abgewiesen worden. Der Mann warf der Bank systematische Benachteiligungen und die Duldung rassistischer Äußerungen vor. Der Kläger sei laut FAZ (Corinna Budras) mit seinen Vorwürfen wohl schlicht zu spät gekommen, da er schon im Jahr 2001 von Stelle zu Stelle geschoben worden sei, und er sich nur bei seinem Vorgesetzten beschwert habe, nicht aber den Betriebsrat oder die Antidiskriminierungsstelle informiert habe.

SG Heilbronn zu betrieblicher Tätigkeit: Nach einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn, gemeldet bei lto.de, können Unfälle, die nach der eigentlichen Arbeitszeit in einem zugleich privat und beruflich genutzten Gebäude geschehen, auch als Arbeitsunfälle zu qualifizieren sein. Im konkreten Fall war der Kläger auf der Treppe eines Gebäudes gestürzt, in dem im Erdgeschoss seine Werkstatt und im Obergeschoss sein Büro sowie seine Privatwohnung untergebracht waren. Weil er beim Sturz auf dem Weg ins Büro war, habe er die Treppe nach Argumentation des Gerichts aus betrieblichen Gründen genutzt.

Ermittlungen wegen Untreue im Verteidigungsministerium: Nach Meldung der taz hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungsverfahren wegen Untreueverdachts bei der Beschaffung von Waffen für die Bundeswehr eingeleitet. Die Ermittlungen beträfen einen General im Bundesverteidigungsministerium, einen Mitarbeiter des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie Verantwortliche eines deutschen Rüstungsunternehmens. Der Vorwurf lautet, dass Gewehre für die Bundeswehr gekauft worden seien, obwohl bei wehrtechnischen Untersuchungen der Waffen schwerwiegende Mängel festgestellt wurden. Auch spiegel.de (Matthias Gebauer) berichtet.

LG Berlin – Johnny K.: Am Montag fand vor dem Landgericht Berlin der dritte Verhandlungstag im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf Jonny K. auf dem Berliner Alexanderplatz statt. Nach Schilderung der taz Berlin (Plutonia Plarre) und spiegel.de (Julia Jüttner) belastete ein Freund Johnny K.‘s, der ebenfalls attackiert worden war, in seiner Vernehmung als Zeuge insbesondere den 19-jährigen Angeklagten Onur U., der den ersten Schlag geführt habe.

Verfahrenseinstellung im Fall Maschmeyer: Nach einem Bericht des Handelsblatts (Ozan Dermican, Carsten Herz) hat der Gründer des Finanzvertriebs AWD, Carsten Maschmeyer, eine Geldauflage von 2,9 Mio. Euro zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gezahlt. Bei dem Fall ging es um Maschmeyers umstrittene Aktienbeteiligung am Konkurrenten MLP, bei der er die gesetzlichen Meldepflichten nicht eingehalten haben soll. Trotz hoher Geldsummen käme die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage vielen Managern zupass, insbesondere um einen möglichen Reputationsschaden zu vermeiden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2013: 20 Jahre Abtreibungsurteil – Fördergesetz für Migranten – schlechtes Juristendeutsch . In: Legal Tribune Online, 28.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8809/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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