SG Heilbronn zu betrieblicher Tätigkeit: Treppensturz nach der Arbeitzeit kann Arbeitsunfall sein

27.05.2013

Auch Unfälle, die nach der eigentlichen Arbeitszeit in einem zugleich privat und beruflich genutzten Gebäude geschehen, können als Arbeitsunfälle zu qualifizieren sein. Dies entschied das SG Heilbronn in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.

Geklagt hatte ein 58-jähriger Unternehmer, da seine Berufsgenossenschaft die Anerkennung eines Sturzes als Arbeitsunfall verweigerte. Als Begründung führte die Genossenschaft an, der Unfall habe sich erst nach der betrieblichen Tätigkeit des Mannes ereignet. Die sahen die Richter des Sozialgerichtes (SG) Heilbronn im Ergebnis allerdings anders.

Der verunglückte Unternehmer, der neben einer Kfz-Werkstatt auch noch ein Taxi- und Mietwagenunternehmen leitet und mit Kfz-Zubehör handelt, hat seine Privatwohnung und seine Betriebstätte im gleichen Gebäude untergebracht: Im Erdgeschoss befindet sich die Werkstatt, im ersten Stock Privatwohnung und Büro.

Im Juli 2011 wollte der 58-Jährige wie üblich nach seiner Tätigkeit in der Werkstatt die Geschäftspost aus dem Briefkasten im Erdgeschoss in das Büro im ersten Stock bringen, um sie dort durchzusehen und anschließend von seiner im Betrieb mitarbeitenden Ehefrau erledigen zu lassen. Auf der Treppe stürzte er allerdings so schwer, dass er sich sein rechtes Schienbein brach und in der Folge mehrfach operiert werden musste.

Entgegen der Ansicht der Berufsgenossenschaft urteilte die 3. Kammer, dass es sich bei dem Sturz sehr wohl um einen Arbeitsunfall handle. Die Treppe sei der einzige Zugang zu den Büroräumen im OG gewesen und demnach mehrmals täglich nicht nur von dem Unternehmer, sondern auch von Angestellten und Geschäftskunden genutzt worden. Da der Mann zum Unfallzeitpunkt die Geschäftspost zu seinem Büro habe bringen wollen, um sie dort zu sichten und weiterbearbeiten zu lassen, habe er die Treppe auch aus betrieblichen Gründen genutzt (Urt. v. 17.05.2013, Az. S 3 U 2912/12).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

SG Heilbronn zu betrieblicher Tätigkeit: Treppensturz nach der Arbeitzeit kann Arbeitsunfall sein . In: Legal Tribune Online, 27.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8806/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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