Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2013: Bundesbildungsministerin unter Plagiatsverdacht – Zukunft der Finanztransaktionsteuer - Teurer Burger bei MCD

24.01.2013

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BVerfG – Steuerhinterziehung: Nach Informationen des Handelsblatts (Jan Keuchel) wird sich das Bundesverfassungsgericht demnächst mit der Umsatzsteuerhinterziehung bei der Deutschen Bank beschäftigen. Einer der im Dezember 2011 vom Landgericht Frankfurt wegen des Handels mit Emmissionszertifikaten zu einer mehrjährigen Haftstrafe Verurteilten habe Verfassungsbeschwerde eingelegt, im Rahmen dieser könnten nach auch die "zumindest fragwürdigen" Ermittlungsmethoden der hessischen Steuerbehörde überprüft werden.

BGH zur Mängelgewährleistung: Viele kleine Mängel an einem Fahrzeug rechtfertigen keinen sofortigen Rücktritt des Käufers. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch. Dazu lto.de. Das "Recht der zweiten Andienung" des Verkäufers entfalle erst, wenn das Fahrzeug "aufgrund seiner Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft" sei, wovon bei – auch zahlreichen – Bagatellmängeln nicht ohne weiteres ausgegangen werden könne.

BGH zu Erbenhaftung: Die Haftung eines Erben kann von diesem auf die Höhe des Nachlasses beschränkt werden. Die FR (Karin Billanitsch) berichtet von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der über Mietforderungen die nach dem Tod des Erblassers entstanden waren, verhandelt wurde. Diese seien nach dem Spruch des Gerichts als Nachlassverbindlichkeiten zu behandeln, eine persönliche Haftung der Erbin scheide aus, wenn die Forderungen nicht aus dem Nachlass beglichen werden könnten.

BGH zu Ratingagentur-Haftung: Auf lto.de analysieren die Rechtsanwälte Ingrid Andres und Philipp Massari den Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Ratingagenturen mit ausländischem Hauptsitz. Das Gericht habe sich bei seiner Entscheidung auf eine historische Auslegung des § 23 ZPO gestützt. Weiter unklar sei indes die materielle Haftungsfrage. So dürfte nach wie vor der Nachweis der Pflichtverletzung der Agentur sowie der Kausalität von getroffener Anlageentscheidung und fehlerhafter Bewertung problematisch sein.

LG Mannheim zu Bankrott: Nach übereinstimmenden Meldungen in Handelsblatt und SZ muss der frühere Flowtex-Chef Manfred Schmider nicht erneut ins Gefängnis. Das Landgericht Mannheim verurteilte ihn wegen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten; Schmider hatte während seiner Haft im Flowtex-Betrugsfall mehrere Gemälde und ein Auto außer Landes schaffen lassen, um sie dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu entziehen.

OVG Berlin-Brandenburg zu Flugrouten: Wie spiegel.de berichtet, untersagte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine geplante Route zum Flughafen unter anderem deshalb, weil sie zu nah an einem Forschungsreaktor im Berliner Südwesten vorbeiführe.

VG Berlin zu Auskunftsbegehren: Das Berliner Bezirksamt Neukölln muss einem Journalisten Auskunft über die Mitwirkung von Angestellter bei der Erstellung des Buches "Neukölln ist überall" des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky erteilen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, berichtet lawblog (Udo Vetter) unter Berufung auf einen Bericht des Berliner Tagespiegels. Das Bezirksamt könne sich nicht auf schutzwürdige Belange berufen, da nicht auszuschließen sei, dass die fraglichen Hilfeleistungen als anzeigenpflichtige Nebentätigkeiten erbracht worden seien.

ArbG Verden - Streikverbot: Bereits seit November befinden sich 200 Angestellte eines Verpackungsmittelherstellers in Norddeutschland im Streik. Wie die taz (Kai von Appen) berichtet, begehrt das bestreikte Unternehmen  nunmehr vom Arbeitsgericht Verden den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung des Streiks, nachdem es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Streikenden und Leiharbeitern gekommen sei.

CDU-Finanzaffäre vor Gericht: Der frühere rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende Christoph Böhr muss sich gemäß einer FAZ-Meldung wegen der Beteiligung an der illegalen Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2006 vor Gericht verantworten. Das Landgericht Mainz ließ die Anklage gegen ihn und weitere Parteifreunde wegen versuchten Betrugs und gemeinschaftlicher Untreue zu. Wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz hatte Bundestagspräsident Lammert in der Sache 2010 bereits ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro gegen die Landes-CDU verhängt.

StA gegen Ecclestone: Die Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Formel 1-Boss Bernie Ecclestone wegen Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen der Rennserie im damaligen Besitz der Bayerischen Landesbank verzögert sich, berichtet die SZ (Wirtschaftsteil). In der Sache wurde im Sommer ein ehemaliger Vorstand der Bank wegen Bestechlichkeit zu einer hohen Haftstrafe verurteilt, es sei erwartet worden, dass nunmehr die Anklage gegen Ecclestone folge. Dieser Zeitplan ließe sich jedoch nach dem Auftauchen eines elektronischen Kauf-Angebots der seinerzeit bei dem Geschäft nicht bedachten Investmentfirma, die den Schmiergeldverdacht erhärten könnte, nicht mehr halten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2013: Bundesbildungsministerin unter Plagiatsverdacht – Zukunft der Finanztransaktionsteuer - Teurer Burger bei MCD . In: Legal Tribune Online, 24.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8029/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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