Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2013: Mehr Macht für den Generalbundesanwalt – Kaffee für Journalisten - Bogenförmige Striche unterm Schriftsatz

23.05.2013

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NSU-Verfahren – Arbeitsbedingungen der Presse: Das Oberlandesgericht München geht laut lto.de hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von Journalisten bei der Prozessberichterstattung in die "Charmeoffensive". So soll eine Verstärkung der Lüftungsanlage Abhilfe für die warme und stickige Luft auf der Zuschauer- und Journalistenempore schaffen. Zudem sollen im "Sicherheitsbereich", in dem sich die Journalisten in den Sitzungspausen aufhalten, Tische, Stühle und ein Kaffeeautomat aufgestellt werden.

Durchsuchungen bei mutmaßlichen Linksextremen: Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch im Rahmen von Ermittlungen gegen die "Revolutionären Aktionszellen", die eine Nachfolgeorganisation der "militanten gruppe" sein sollen, 21 Objekte in Berlin, Magdeburg und Stuttgart durchsuchen lassen. Wie die taz (Sebastian Erb, Konrad Lischko) sowie die FR (Ursula Knapp) berichten, werden der Vereinigung im Zeitraum 2009 bis 2011 verschiedene Anschläge in Berlin, etwa auf ein Amtsgericht und ein Jobcenter vorgeworfen. Außerdem bekannten sich die Aktionszellen dazu, Pistolenpatronen an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und den ehemaligen Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum verschickt zu haben. Bereits 2010 hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen. lawblog.de (Udo Vetter) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ermittlungen im Fall der "militanten gruppe" meist an die örtlichen Staatsanwaltschaften zurückgegeben werden mussten, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass die Gruppe keine kriminelle Vereinigung ist, welche die Existenz des Staates ernsthaft bedroht.

Christian Rath (taz) fragt sich angesichts des Zeitpunkts der Durchsuchungen einen Tag, bevor die "Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus" ihren Abschlussbericht vorlegt, ob damit etwa die Botschaft gesetzt werden soll: "Vergesst die Linken nicht!" Ob wirklich gegen Verdächtige ermittelt wurde oder ob nur relativ wahllos linke Wohnungen und Zentren ausgeforscht wurden, wie die Betroffenen kritisieren, werde wohl erst die spätere Überprüfung beim 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zeigen.

BVerwG zu Unterhaltsvorschuss: blog.beck.de (Hans-Otto Burschel) bespricht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) im Fall einer anonymen Samenspende grundsätzlich nicht besteht. So liege dem UVG die Konzeption zugrunde, dass Unterhaltsleistungen als Vorschuss geleistet und von dem säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgefordert werden. Die Gewährung von Unterhalt als Ausfallleistung, wenn ein Rückgriff auf den anderen Elternteil nicht möglich ist, soll die Ausnahme sein. Ein Anspruch auf Unterhalt bestehe daher nicht, wenn der alleinerziehende Elternteil bewusst von vornherein die Feststellung des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils vereitelt. Dies sei bei einer anonymen Samenspende der Fall.

LG Stendal zu zähneziehendem Zahnarzt: Nach Berichten von lto.de und spiegel.de hat das Landgericht Stendal einen Zahnarzt wegen Körperverletzung zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich ein zweijähriges Berufsverbot verhängt. Der Mann hatte einer Patientin unter Vollnarkose elf Zähne gezogen, obwohl sie nur mit maximal vier entfernten Zähnen habe rechnen müssen.

AG Fritzlar zu Homeschooling: Das Amtsgericht Fritzlar hat ein strenggläubiges Elternpaar zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt, weil es sich weigert, seine Kinder in die Schule zu schicken und sie stattdessen zu Hause unterrichtet. Dies verstößt gegen das Schulgesetz des Landes Hessen. Das Paar war bereits zuvor zweimal zu Geldstrafen verurteilt worden. spiegel.de berichtet.

Anklage gegen Polizisten: Nachdem die Staatsanwaltschaft München I im Fall der 23-jährigen Teresa Z. Anklage gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt erhoben hat, kritisiert deren Anwalt nach Meldung der SZ (Susi Wimmer) nun die Staatsanwaltschaft. So basiere die Anklage nur "auf den überwiegend synchronen Einlassungen der Polizeibeamten"; die Aussage von Teresa Z. finde dagegen keine Erwähnung.

Datev-Studie zur Anwaltssituation: Rechtsanwalt Martin W. Huff fasst auf lto.de die wesentlichen Inhalte der Datev-Studie zur Situation der Anwaltschaft, ihren Erwartungen und Einschätzungen für das Jahr 2013 zusammen. Insgesamt sehe die Anwaltschaft im Vergleich zu den Vorjahren ihre wirtschaftliche Situation eher skeptisch. Auffallend sei ferner, dass zwar weiterhin die Spezialisierung als wichtigste Erfolgschance begriffen werde, der Titel des Fachanwalts dabei aber anscheinend an Bedeutung verloren habe. Ursache hierfür könne sein, dass viele Rechtsgebiete nicht mehr von Fachanwaltschaften abgedeckt seien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2013: Mehr Macht für den Generalbundesanwalt – Kaffee für Journalisten - Bogenförmige Striche unterm Schriftsatz . In: Legal Tribune Online, 23.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8784/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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