Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2017: Leip­ziger Dialog / Gewalttat von Hameln / Amri-Aus­schuss in Berlin

23.05.2017

Justiz

BVerfG – "Rote Karte": Vor der am morgigen Mittwoch anstehenden Hauptsacheverhandlung zu einer AfD-kritischen Presseerklärung von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) erläutert nun auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) die rechtlichen Grundlagen der Justiziabilität staatlicher Kommunikation. Der Beitrag setzt sich zudem kritisch mit der "Grauzone" offiziöser Kommunikation mit Journalisten auseinander.

LG Hannover – Hameln: Vor dem Landgericht Hannover wurde der Prozess wegen der Gewalttat von Hameln vom vergangenen Herbst eröffnet. Dem Angeklagten wird versuchter Mord zulasten seiner Ex-Frau vorgeworfen, zu Beginn der Verhandlung räumte er ein, nach einem Streit über Unterhaltsverpflichtungen "ausgerastet" zu sein und die Geschädigte dann mit seinem Auto durch die Hamelner Innenstadt geschleift zu haben. Über die Verhandlung berichten SZ (Peter Burghardt) und Welt (Christine Kensche). Nach dem Zeugnis der Geschädigten sei die Tat nur der traurige Höhepunkt dauernder Misshandlungen und Erniedrigungen gewesen.

LG Ulm – Erwin Müller: Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin muss dem Drogerieketten-Inhaber Erwin Müller nach einem Urteil des Landgerichts Ulm knapp 45 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Der Betrag ersetzt die Einlage Müllers in einen Fonds der Bank, der über sogenannte Cum-Ex-Deals herausragende Rendite versprach. Nachdem die Finanzverwaltungen Cum-Ex-Auszahlungen stoppten, brach der Fonds zusammen. Die Bank habe den Kläger über die mit dem Geschäft verbundenen Risiken nicht ausreichend aufgeklärt, schreiben SZ (Stefan Mayr) und Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) über die Entscheidung.

LG Stuttgart – Schlecker: Im Verfahren gegen Anton Schlecker und Familienangehörige äußerte sich ein früherer Geschäftsführer zur Arbeit der formell eigenständigen Logistikfirma der mitangeklagten Kinder des Firmengründers. Darüber hinaus stellte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens gegen Christa Schlecker in Aussicht. bild.de (Philipp-Marc Schmid) berichtet.

LG Neubrandenburg – SS-Mann: Aus der Perspektive eines Nebenklägers befasst sich die Welt (Per Hinrichs) in einer Reportage mit dem Verfahren gegen den früheren SS-Mann Hubert Z. vor dem Landgericht Neubrandenburg. In dem bislang unter dem Vorsitz des Richters Kabisch geführten Verfahren ist auch die Nebenklageberechtigung des Auschwitzüberlebenden widerrufen worden.

AG Zwickau zu Andre E.: Der im NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München mitangeklagte Andre E. ist vom Amtsgericht Zwickau wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 52 Tagessätzen verurteilt worden. Wie in München schwieg der Angeklagte auch zu den nun zur Verhandlung stehenden Vorwürfen, schreibt die SZ (Wiebke Ramm).

ArbG Lüneburg zu Klinikdirektor: Die fristlose Kündigung des Direktors einer Dannenberger Klinik ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom vergangenen Freitag wegen fehlender vorheriger Abmahnung unwirksam. Der erfolgreiche Kläger hatte einen Anti-Abtreibungs-Aktivisten als Chefarzt der Gynäkologie eingestellt, schreibt die taz-Nord (Jana Anzlinger). Dieser hatte mit Unterstützung seines Chefs den ihm unterstellten Ärzten Abtreibungen untersagt, solange das Leben betroffener Frauen nicht in Gefahr sei.

BAW – Franco A.: Die Welt (Florian Flade) gibt einen Überblick zu den bisherigen Erkenntnissen der von der Bundesanwaltschaft geführten Ermittlungen gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. und dessen mutmaßliche Komplizen. § 89a Strafgesetzbuch, der die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Strafe bedroht, sei "in der Praxis ein eher schwaches Schwert der Justiz" und diene in der Regel als "Türöffner" für weitere Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen.

StA Frankfurt – Deutsche Börse: Das wegen des Verdachts des Insiderhandels von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. geführte Ermittlungsverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Börse, Carsten Kengeter, steht offenbar vor der Einstellung. FAZ (Daniel Mohr) und SZ (Jan Willmroth) berichten, dass die Börse bereit sei, eine Geldbuße wegen verspäteter Mitteilung ihrer Fusionspläne mit dem Betreiber der Londoner Börse zu akzeptieren.

Anwaltliche Fortbildungspflicht: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Gesetzgeber in einer Resolution dazu aufgefordert, wie schon ursprünglich geplant, nun doch eine konkretisierte, allgemeine Fortbildungspflicht für Anwälte einzuführen. Der Bericht von lto.de zeichnet das bisherige Scheitern des Vorhabens nach.

Schellenberg und Legal Tech: Der am morgigen Mittwoch beginnende Deutsche Anwaltstag steht unter dem Motto Legal Tech. Das Hbl (Heike Anger) befragt aus diesem Anlass den Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, zur Bereitschaft der Anwaltschaft, sich auf neue Technologien bei der Arbeit einzulassen, und zu Risiken hiermit verbundener Geschäftsmodelle. Auch die FAZ (Marcus Jung) berichtet über Schellenbergs Positionen. Legal Tech ermögliche es Anwälten, sich wieder auf den Kern ihrer Tätigkeit, die Rechtsanwendung, zu konzentrieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2017: Leipziger Dialog / Gewalttat von Hameln / Amri-Ausschuss in Berlin . In: Legal Tribune Online, 23.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22946/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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